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ABS-Augen 05
ABS-ErstinformationABS-DatenschutzABS-DSGVO-DatenschutzhinweisOTTO SCHWAB * Versicherungen aller Art * Gänsweid 8 * 68799 REILINGEN
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Speziell für Kurierdienste . . .
- z.B. reine Paketzusteller, die unterwegs sind für DHL/DPD/GLS/HERMES/UPS u.s.w.
- oder sonst. Express- u. Schnell-Lieferdienste / Overnigt-Transporteure u.s.w.
- wie auch sonstige Kleintransporteure . . .

Seit 2001 sind wir für div. lokale, regionale, überregionale, wie auch bundesweit agierende Paket-Kurierdienste  als Versicherungsmakler tätig und betreuen hieraus nicht nur  bestehende Regionalläger, deren Subunternehmer bzw. Kurierdienste, sondern auch viele Kuriere, die als reine selbständige Unternehmer fungieren.

Im Laufe der Jahre haben wir dafür spezielle firmenspezifische Versicherungskonzepte erstellt, die mittels Rahmenabkommen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften stets günstige Konditionen bieten und haben auch entsprechende “eigene” AGB ausgearbeitet, ganz gleich, ob man im reinen Paketkurierdienst bzw. oder / und im Stück- und Ladungsverkehr tätig ist.

Im Einzelnen handelt es sich um

1.) Kfz-Versicherung für überwiegend im gewerblichen Güterverkehr genutzte Fahrzeuge

Wir greifen hier aus dem Angebot das wichtigste “Arbeitsgerät”  - den Lieferwagen heraus, den wir Ihnen ggfs. zu einer Ersteinstufung mit zumindest SF 1/2 = 70% (ohne jeglicher Vorversicherung) offerieren können.

Eine Prämie hier festzulegen, ist leider technisch nicht möglich, da es von verschiedenen Faktoren abhängig ist. (z.B. KW, Regionalklasse, Fahrzeugtyp, etc., wie soll das Fahrzeug versichert werden = z.B. mit Vollkasko/Teilkasko, nur Teilkasko, nur reine  Haftpflicht - Einsatzgebiet z.B.  nur Deutschland / EU / Europa)

Und unsere Empfehlung: Schaffen Sie sich einen LKW an, der unter 85 kW Leistung liegt. Denn ein solches Fahrzeug ist in Bezug auf die Versicherungsprämie am günstigsten!

Gerne erstellen wir hierzu ein individuelles Angebot! / Wir weisen aber explizit darauf hin, dass wir einen LKW, welcher für die Ausübung von GÜTER-Transporte genutzt wird, sicherlich nicht in (FALSCHE!) Wagnis “Werkverkehr” eindecken, wie es manche Versicherungsagenten/Makler so machen, um dadurch eine “günstige Prämie” zu erwirken!

- Aber unser HINWEIS in aller Deutlichkeit: Als “Lückenbüßer” nur für reine Kfz-Versicherung(en) und dann ohne künftige Aussicht auf Abschluss weiterer -zumindest Sachverträgen über unser Büro- stehen wir definitiv nicht zur Verfügung!

UNSER SERVICE: Bei einem evtl. Haftpflicht- bzw. Kasko-Versicherungsschaden werden wir uns um einen schnellen, reibungslosen Ablauf kümmern, bzw. Ihre Ansprüche aus Fremdschäden ggfs. auch über ein fachlich qualifiziertes Rechtsanwaltsbüro, mit welchem wir seit Jahren zusammenarbeiten, abwickeln lassen.

2.) Betriebshaftpflichtversicherung

Hier haben wir stets eine kostengünstige Deckungsmöglichkeit, die wir durch ein spezielles Rahmenabkommen bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft ausgehandelt haben. Es handelt sich hier jeweils um 1-Jahresverträge, so dass wir stets den Markt sondieren können, ob zum Vertragsablauf günstigere Prämien zu bekommen sind. Dies wird von unserem Büro aus automatisch verfolgt und dem Versicherten rechtzeitig bekannt gegeben, um dann entsprechend reagieren zu können.

Anmerkung: Ungeachtet dessen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich unumgänglich ist, sind für solche, die als Subunternehmer tätig sind,  eine Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen meist eine ohnehin geforderte sog. “Muss-Versicherung”!

3.) Verkehrshaftung für Frachtführer

Auch für sämtliche Kurierdienste, die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit eigenem Kraftfahrzeug fremde Güter befördern (z.B. nach Haftung § 407ff HGB / oder aber auch nach gültiger Fassung der ADSp / (HIER: deutsch / englisch), ist eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung unumgänglich!

Als Frachtführer übernehmen Sie durch Ihre Tätigkeit eine weitergehende Gefährdungshaftung (der Höhe und dem Grunde nach), die im Schadenfall Ihre Existenz erheblich bedrohen kann! Sie sind dafür haftbar, wenn von der Zeit der Übernahme bis zur Ablieferung (Obhutshaftung) fremdes Gut beschädigt wird oder verloren geht.

Im Übrigen gilt hier unser Hinweis, dass für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ohnehin Versicherungspflicht gem. § 7a des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht!

Für die Frachtführer-Haftungs-Versicherung gibt es viele Möglichkeiten, die wir stets nach Ihren Erfordernissen gestalten. (z.B. nach eigenen AGB des Unternehmens.)

Im Schadensfall kümmern wir uns um die entsprechende Koordination, machen für Sie ggfs. die Schadensmeldung auf und führen diese dann weiter an die betreffende Versicherungsgesellschaft zwecks Schadenabwicklung.

4.) Rechtschutzversicherung

Hier empfehlen wir Ihnen zunächst ganz dringend, zumindest eine reine Verkehrsrechtschutz-Versicherung abzuschliessen. Denn ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Und aus Erfahrung heraus kommt dann noch schneller ein Verfahren auf einen zu. Und das könnte teuer werden!

Alternativ können wir natürlich auch ein Angebot über eine komplette bedarfsgerecht Betriebs- und/bzw. Privatrechtschutzversicherung anbieten.

5.) Private Krankenversicherung

Als Selbständiger empfiehlt es sich, darüber Gedanken zu machen, ob man sich “PRVIAT” krankenversichert, bei der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung (dann als Selbständiger!) bleibt und dann aber über eine Krankenzusatzversicherung nachdenkt, für die immer größer werdenden Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein!

Auch hier können wir Ihnen über ein bestehendes Rahmenabkommen eine Private Kranken- oder aber Private Krankenzusatzversicherung, ganz auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtet, anbieten!

Falls Sie aber bereits eine bestehende Krankenversicherung haben, so empfehlen wir Ihnen, diese auf jeden Fall zu überprüfen -am besten durch UNS!- um dabei festzustellen, ob hier eine Deckungslücke besteht und SIe ggfs. eine Zusatzversicherung ins Auge fassen sollten! Dabei sollten Sie im Vorfeld sich Gedanken machen, was ist für Sie persönlich wichtig?!

                  • Leistungen bei Zahnersatz
                  • Leistungen für Brillen bzw./und Kontaktlinsen
                  • Übernahme der Zuzahlung bei Arznei- und Heilmittel, wie auch Massagen
                  • Freie Krankenhauswahl bzw. und/auch Chefarztbehandlung
                  • Krankenversichert auch im Ausland incl. Rücktransport
                  • Krankentagegeld
                  • Ausreichende Versorgung im Pflegefall
                  • Sterbegeld und - und - und

WIR helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung - sprechen Sie uns einfach darauf an!

DENKEN Sie aber bitte daran, dass Sie als Selbständiger nicht mehr in der Familienversicherung sein können, sondern sich selbst eigenständig versichern müssen und zwar mit Beginn Ihrer Selbständigkeit! Ob über eine gesetzliche oder aber einer privaten Krankenversicherung, das bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Bundesbürger die Krankenversicherungspflicht! Ansonsten drohen empfindliche Strafprämien.

6.) Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine solche Absicherung ist eigentlich eine “Muss” - Versicherung!

Wir können nur empfehlen, sich hierüber unbedingt Gedanken zu machen, eine solche Versicherung abzuschliessen. Schützen Sie das Wertvollste, das Sie besitzen: IHRE ARBEITSKRAFT !

Fordern Sie doch einfach auch hier ein Angebot bei uns an!

Sie werden sicherlich überhäuft von Empfehlungen, was für Versicherungen Sie in Ihrer Selbständigkeit abschliessen sollen.

UNSER TIPP hierzu: Prüfen Sie ganz genau diese Angebote! Oder noch besser, lassen Sie diese von uns ganz wertneutral prüfen!
Wir haben die Möglichkeit, Ihnen die einzelnen Unterschiede der Versicherungsleistungen darzulegen
und geben Ihnen entsprechende Auskünfte.
 
Für alle anderen Versicherungsarten erstellen wir Ihnen auf Wunsch gerne ein individuelles, bedarfsgerechtes Angebot.
Falls Sie sich oder Ihr selbständiges Gewerbe bereits versichert haben, so sollten diese Versicherungen mindestens einmal jährlich überprüft werden, ob sie noch den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen,
oder ob sie woanders günstiger eingedeckt werden können. 

UNSER SERVICE . . . * SZR (Sonderziehungsrechte) - Tagesaktuelle Online-Info bezüglich Umrechnungskurse: HIER

Beachten Sie bitte bei jeglicher Kontaktaufnahme u. ggfs. Eigenabschluss:
1.) Unsere Hinweise wegen geltendem Datenschutz: ABS-DATENSCHUTZ * ABS-DSVGO-DATENSCHUTZHINWEIS*
2.) Unsere Vermittler - Informationen:  ABS-ERSTINFORMATION * ABS-Sicherheitsgrundsätze *
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© ABS / All rights reserved - Anm.: letzte Änderung: 12.2019

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