ABS-Augen 05
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    Kfz-Versicherung PRIVAT
    Prüfen Sie selbst,ob sich ein Wechsel lohnt! BILLIG ist nicht immer gut!!!
     
    UND, wenn Sie dann wechseln wollen . . .
    DENKEN SIE ABER BITTE an die vorgegebenen/einzuhaltenden Kündigungsfristen -
    kündigen Sie aber erst, wenn Sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen !
     
  • 1.) “Sonder” - KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEIT wg. Prämien/-Beitragserhöhung:
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Kfz-Versicherung zu kündigen!
  • 2.) “Sonder” - KÜNDIGUNGSRECHT wg. Schadensfall
  • Grundsätzlich darf man als Versicherungsnehmer gegenüber der Kfz-Versicherung kündigen,
  • wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
  • KÜNDIGUNGSFRIST nach einem Schadensfall beträgt vier Wochen ab dem Zeitpunkt
  • der Leistungsanerkennung  oder der Leistungsverweigerung
  • 3.) bei “unterjähriger Hauptfälligkeit”   (* sh. unser separater Hinweis unten!)
  • HIER muss die KÜNDIGUNG spätestens 4 Wochen vor Ablauf beim Versicherer vorliegen!
  •  
    ZUNÄCHST UNSER HINWEIS: manche Marktteilnehmer tendieren dazu, sich zu profilieren, indem sie andere schlecht machen!
Kein Wunder, schlechten Stil gibt es ja immer umsonst!
Kennen Sie schon den Spruch: “Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter”, u.A. von einem Vergleichsportal “......24”
propagiert und zugleich suggeriert, dass der Abschluss einer Kfz-Versicherung über den Vermittler 850 EUR mehr kostet
als wenn man bei diesem Vergleichsportal eine Kfz-Versicherung abschließt???
Wir -seit über 20 Jahre als freier Versicherungsmakler in der Versicherungsbranche tätig-  kennen keine einzige Kfz-Versicherung,
welche 850 EUR teurer sein soll, als eine solche, die wir vergleichsweise vermitteln können!.
Internet-Vergleichsportale sind keine gemeinnützigen Einrichtungen! Sie handeln in keinster Weise selbstlos, sondern bekommen als
“Vermittler” beim Abschluss eines Vertrages Provision und bieten dabei aber meist keinerlei Beratung !
- und wenn ein Versicherer denen keine Abschlussvergütung zahlt, dann werden in den meisten Fällen deren Tarife
dort gar nicht erst geführt! IST DIES WERTNEUTRALER VERGLEICH?? EIGENTLICH NICHT!
Und ein Direktversicherer “...24”, welcher mit seinem eigenen Vergleichsportal gescheitert ist,
verkündete: “Vergleichsportale sind zu teuer!”
MACHEN SIE SICH IHR EIGENES BILD !!!
 
WIR SIND JEDENFALLS ABSOLUT WERTNEUTRAL
WIR VERSPRECHEN IHNEN KEINE HORRENDE EINSPARUNGEN, WAS DANN NICHT GEHALTEN WERDEN KANN
DESHALB: Wer nicht nur “günstig” versichert sein will, sondern auch Wert auf maßgeschneiderte Sicherheit legt,
sollte -unserem Ratschlag nach- seine Kfz-Versicherung deshalb nicht über ein anonymes Internetportal abschließen!
 
WIR stellen Ihnen HIER einen Vergleichsrechner (von unserem Kooperationspartner = dmu) für Kfz-Versicherung zur Verfügung
(und zwar für PKW / Krafträder / Kraftroller / Campingfahrzeuge / Campinganhänger / LKW bis 3,5 to / Anhänger)
 
Sollten Sie über diesen Vergleichsrechner Ihre Kfz-Versicherung abschließen,
dann können Sie uns auch nach Vertragsabschluss bei jeglicher Vertragsangelegenheit
- natürlich auch in Schadensangelegenheiten- KONTAKTIEREN !!!
 
BIETET IHNEN DIES AUCH EIN reines Internet-Vergleichsportal???
 
Denken Sie aber bitte daran, dass im Schadensfall ein “günstiger Tarif” einem nichts nützt, wenn das eingetretene Risiko nicht abgedeckt ist! Sie sollten darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:
  • Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden mind. 100 Millionen Euro betragen
  • Bei Abschluss einer Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten
  • Bei Teilkasko: über die “Wildschadenklausel” sollten Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art versichert sein
  • Bei Teilkasko: Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung, sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein
  • Bei Kasko: Sonderausstattungen, wie fest eingebaute Navigationsgeräte, sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen
        • Beachten Sie aber bitte den wichtigen Hinweis wegen Angaben der/des Fahrzeug-Nutzer(s): HIER
... und wenn Sie verschiedene “prämienrelevante Merkmale” berücksichtigen, dann können Sie in der Kfz-Versicherung sparen:
  • keine monatliche Zahlungsweise
  • überprüfen, ob künftig eine geringere jährliche Fahrleistung sein könnte
  • Eingehen einer “Werkstattbindung” - aber bitte beachten, ob man dies im Falle einer Fahrzeugleasing/Finanzierung vertraglich darf!
  • Selbstbeteiligung bei Vollkasko erhöhen
  • statt Vollkasko/Teilkasko evtl. nur noch Teilkasko
  • Einschränkung des Fahrerkreises - wobei Sie aber bitte entsprechendes beachten sollten - HIER
Pfeil - 291 . . .  UND noch ein wichtiger Hinweis, im Falle dessen, dass Sie eine “negative Bonität” haben sollten - HIER
(*) Bei der “unterjährigen Hauptfälligkeit”
unterjährige Hauptfälligkeit1fällt die Hauptfälligkeit des betreffenden Kfz-Versicherungsvertrages
nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns” ?
HIER haben wir derzeit ein besonderes Angebot!
Es ist möglich, dass SIE eine SF-Klasse besser eingestuft werden können, als bei Ihrem bisherigen Versicherer.
vhv_vi1901_Elektrokleinstfahrzeuge ELEKTROTRETROLLER (auch E-Scooter genannt)
sind erst mit Erlass gem. einer “Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung” für die Nutzung im Straßenverkehr freigegeben und unterliegen auch erst dann der Versicherungspflicht mit Nachweis über ein Versicherungskennzeichen in Form einer Klebefolie
 
Voraussichtlich ab dem 01.03.2019 gibt es dann Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge!
Dann können Sie über unser Büro einen entsprechenden Antrag generieren lassen!
Die Nutzer eines “E-Scooter” müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweisen,
d.h. mindestens den Führerschein Klasse M (Mopa) besitzen
ACHTUNG! Wer sich aber ohne Versicherungskennzeichen mit seinem Gefährt auf die Straße begibt, verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
Beachten Sie bitte bei jeglicher Kontaktaufnahme u. ggfs. Eigenabschluss:
1.) Unsere Hinweise wegen geltendem Datenschutz: ABS-DATENSCHUTZ * ABS-DSVGO-DATENSCHUTZHINWEIS *
2.) Unsere Vermittler - Informationen:  ERSTINFORMATION * ABS-Sicherheitsgrundsätze * ABS-Verfahrensverzeichnis *
ABS - AGB  /  ABS - AGB für Internet ABS - Verhaltenskodex  *  GewO § 34  *  VVG § 59 *
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© ABS / All rights reserved - Anm.: letzte Änderung: 14.01.19

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