Kfz-Versicherung PRIVATPrüfen Sie selbst,ob sich ein Wechsel lohnt! BILLIG ist nicht immer gut!!!UND, wenn Sie dann wechseln wollen . . .DENKEN SIE ABER BITTE an die vorgegebenen/einzuhaltenden Kündigungsfristen -kündigen Sie aber erst, wenn Sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen !
ZUNÄCHST UNSER HINWEIS:manche Marktteilnehmer tendieren dazu, sich zu profilieren, indem sie andere schlecht machen! Kein Wunder, schlechten Stil gibt es ja immer umsonst!Kennen Sie schon den Spruch: “Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter”, u.A. von einem Vergleichsportal “......24” propagiert und zugleich suggeriert, dass der Abschluss einer Kfz-Versicherung über den Vermittler 850 EUR mehr kostetals wenn man bei diesem Vergleichsportal eine Kfz-Versicherung abschließt???Wir -seit über 20 Jahre als freier Versicherungsmakler in der Versicherungsbranche tätig- kennen keine einzige Kfz-Versicherung, welche 850 EUR teurer sein soll, als eine solche, die wir vergleichsweise vermitteln können!.Internet-Vergleichsportale sind keine gemeinnützigen Einrichtungen! Sie handeln in keinster Weise selbstlos, sondern bekommen als“Vermittler” beim Abschluss eines Vertrages Provision und bieten dabei aber meist keinerlei Beratung !- und wenn ein Versicherer denen keine Abschlussvergütung zahlt, dann werden in den meisten Fällen deren Tarife dort gar nicht erst geführt! IST DIES WERTNEUTRALER VERGLEICH?? EIGENTLICH NICHT!Und ein Direktversicherer “...24”, welcher mit seinem eigenen Vergleichsportal gescheitert ist, verkündete: “Vergleichsportale sind zu teuer!”MACHEN SIE SICH IHR EIGENES BILD !!!WIR SIND JEDENFALLS ABSOLUT WERTNEUTRALWIR VERSPRECHEN IHNEN KEINE HORRENDE EINSPARUNGEN, WAS DANN NICHT GEHALTEN WERDEN KANN DESHALB: Wer nicht nur “günstig” versichert sein will, sondern auch Wert auf maßgeschneiderte Sicherheit legt, sollte -unserem Ratschlag nach- seine Kfz-Versicherung deshalb nicht über ein anonymes Internetportal abschließen!WIR stellen IhnenHIEReinen Vergleichsrechner (von unserem Kooperationspartner = dmu) für Kfz-Versicherung zur Verfügung(und zwar für PKW / Krafträder / Kraftroller / Campingfahrzeuge / Campinganhänger / LKW bis 3,5 to / Anhänger)Sollten Sie über diesen Vergleichsrechner Ihre Kfz-Versicherung abschließen, dann können Sie uns auch nach Vertragsabschluss bei jeglicher Vertragsangelegenheit- natürlich auch in Schadensangelegenheiten- KONTAKTIEREN !!!BIETET IHNEN DIES AUCH EIN reines Internet-Vergleichsportal??? Denken Sie aber bitte daran, dass im Schadensfall ein “günstiger Tarif” einem nichts nützt, wenn das eingetretene Risiko nicht abgedeckt ist! Sie sollten darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden mind. 100 Millionen Euro betragen
Bei Abschluss einer Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten
Bei Teilkasko: über die “Wildschadenklausel” sollten Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art versichert sein
Bei Teilkasko: Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung, sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein
Bei Kasko: Sonderausstattungen, wie fest eingebaute Navigationsgeräte, sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen
Beachten Sie aber bitte den wichtigen Hinweis wegen Angaben der/des Fahrzeug-Nutzer(s): HIER
... und wenn Sie verschiedene “prämienrelevante Merkmale” berücksichtigen, dann können Sie in der Kfz-Versicherung sparen:
keine monatliche Zahlungsweise
überprüfen, ob künftig eine geringere jährliche Fahrleistung sein könnte
Eingehen einer “Werkstattbindung” - aber bitte beachten, ob man dies im Falle einer Fahrzeugleasing/Finanzierung vertraglich darf!
Selbstbeteiligung bei Vollkasko erhöhen
statt Vollkasko/Teilkasko evtl. nur noch Teilkasko
Einschränkung des Fahrerkreises - wobei Sie aber bitte entsprechendes beachten sollten - HIER
. . . UND noch ein wichtiger Hinweis, im Falle dessen, dass Sie eine “negative Bonität” haben sollten -HIER
(*) Bei der “unterjährigen Hauptfälligkeit”fällt die Hauptfälligkeit des betreffenden Kfz-Versicherungsvertrages nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns” ? HIER haben wir derzeit ein besonderes Angebot! Es ist möglich, dass SIE eine SF-Klasse besser eingestuft werden können, als bei Ihrem bisherigen Versicherer.
ELEKTROTRETROLLER(auch E-Scooter genannt) sind erst mit Erlass gem. einer “Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung” für die Nutzung im Straßenverkehr freigegeben und unterliegen auch erst dann der Versicherungspflicht mit Nachweis über ein Versicherungskennzeichen in Form einer Klebefolie Voraussichtlich ab dem 01.03.2019 gibt es dann Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge! Dann können Sie über unser Büro einen entsprechenden Antrag generieren lassen! Die Nutzer eines “E-Scooter” müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweisen, d.h. mindestens den Führerschein Klasse M (Mopa) besitzenACHTUNG! Wer sich aber ohne Versicherungskennzeichen mit seinem Gefährt auf die Straße begibt, verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
Für Anzeigen und Ausdrucke benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie sich kostenlos, z.B. durch KLICK auf den nebenstehenden Button herunterladen können