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ABS-Augen 05
ASSEKURANZ - BÜRO SCHWAB  * Gänsweid 8 * 68799 REILINGEN
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HINWEISE  oder  auch  FORMULARE  . . .

die Sie evtl. mal benötigen oder für Sie nützlich sein könnten:
 
Kfz-Zulassung: NEUES SEPA-Lastschriftmandat !!!
Wer ein Fahrzeug zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen! Die Einzugsermächtigung gilt nur für das jeweils dann zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Das bisherige Zahlungsverfahren über die Einzugsermächtigung wird nunmehr auf das “SEPA-Lastschriftmandat” (statt nur Kontonummer und Bankleitzahl) mit IBAN und BIC umgestellt.
Beachten Sie bitte: OHNE DAS ENTSPRECHEND AUSGEFÜLLTE UND UNTERSCHRIEBENE SEPA-MANDATSFORMULAR WIRD  K E I N E FAHRZEUGZULASSUNG MEHR VORGENOMMEN !!!
HIER können Sie sich das “SEPA”-Formular herunterladen!
Haben Sie noch “altes DM” - Geld? Das ist NICHT WERTLOS !!!
Sowohl Scheine, wie auch Münzen der guten “alten DM-Währung” können bei den Filialen der Bundesbank umgetauscht werden. Zumindest, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Der Umtausch von Mark in Euro ist völlig unkompliziert und zwar für Münzen wie auch Scheine. Allerdings dürfen sie weder verfälscht, durchlöchert, noch auf eine andere Art und Weise als durch übliche Abnutzung verändert sein. Für 1,95583 D-Mark gibt es dabei einen Euro - wie damals bei der Einfühung der Gemeinschaftswährung. Der Umtausch ist unbegrenzt und kostenfrei.
Haben Sie kaputte EURO - Scheine? - Auch diese sind nicht wertlos!
Egal, ob zerissen, mitgewaschen, von Haustieren angefressen oder angesengt - Scheine, die im Zahlungsverkehr nicht mehr zu gebrauchen sind, müssen nicht zwangsläufig verloren bzw. unnütz sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen leisten die Zentralbanken des Euroraumes -dazu gehört auch die Bundesbank- Ersatz. Bedingung ist allerdings, dass der Inhaber Teile der Banknote vorlegt, die insgesamt grösser sind, als die Hälfte. Kann man das nicht, muss nachgewiesen werden, dass der Rest des Scheines vernichtet ist. Sind die Noten allerdings so stark beschädigt, so dass ein eindeutiger Nachweis nicht mehr möglich ist, muss die Bundesbank das Geld allerdings nicht ersetzen!
MEDIKAMENTE günstiger? - wie geht das?
Ganz einfach: indem man beim Apotheker bei Vorlage des Rezepts nach einem Mittel fragt, für das man  n i c h t  zuzahlen muss! Sofern es Alternativen zum “Originalpräparat” gibt, sind Apotheker nämlich verpflichtet, eine der drei preisgünstigsten Möglichkeiten abzugeben.
Kann man sich auch ganz befreien lassen? Ja, ganz von der Zuzahlung befreit sind chronisch Kranke, die bereits ein Prozent des Jahreseinkommens als Zuzahlung geleistet haben, oder jeder, der zwei Prozent seines Jahresgehalts zugezahlt hat.
Gibt’s eine Liste mit freien Medikamenten? Ja. Sie kann beim Kassenverband per E-Mail (kontakt@gkv-spitzenverband.de) oder auch über das Internet (www.gkv-spitzenverband.de) abgefragt werden. Sie wird immer zum 15. eines jeden Monats auf den neuesten Stand gebracht.
Welche Spar-Tricks gibt es noch? Es gibt drei! 1. Generika: Diese Arzneimittel sind identisch zum Original, aber von einem anderen Hersteller -und viel billiger (in der Apotheke danach fragen)! 2. Re-Importe: Das sind Originalpräparate, die in Deutschland hergestellt, ins europäische Ausland exportiert und anschließend wieder zurückimportiert wurden. Ersparnis: bis zu 20 Prozent! 3. Internet-Apotheken: Bei seriösen Anbietern sind Medikamente bis zu 40 Prozent günstiger zu haben! Verschreibungspflichtige Mittel dürfen über “Internet-Apotheken” allerdings nicht verkauft werden - und als Nachteil: auch die Beratung fehlt dort!
 Braucht man eine spezielle “Handy-Versicherung” ???
 
Natürlich sind Smatphones, Tablets immer der Renner! Und beim Kauf eines solchen Gerätes bieten die Verkäufer immer gerne noch eine sog.  “Geräteversicherung” beim Verkauf mit an. Manchmal gibt es einige Angebote sogar nur incl. eines solchen Versicherungsvertrages! Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist? Meist sind die angebotenen Tarife zu teuer, beinhalten dazu häufig eine ganze Reihe von Ausschlüssen, wie z.B. Diebstahl, Schäden durch Witterungseinflüssen, Displayschaden ... wobei die Bedingungen und Gründe für einen solchen Ausschluss meist nicht eindeutig im Bedingungswerk formuliert sind und somit einen Interpretationsspielraum bietet! Und die Prämie für einen solchen Vertrag steht selten in einem angemessenen Verhältnis zum eigentlichen Wert des Gerätes, zumal dort  im Schadensfall in der Regel nur der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt wird.
Im Mobilfunkgeschäft oder im Elektromarkt werden “Handy-Versicherungs”-Verträge von den Verkäufern angepriesen, die oft keine oder nur bedingt Ahnung von Versicherungsprodukten haben. Ja -aus Erfahrung heraus- eigentlich nur profitorientiert sind!
 
Falls ein “Handy-Versicherungsvertrag” aber gewünscht wird, empfehlen wir: HIER DIREKTABSCHLUSS - und: HIER FAQ (ohne SB!)
 
Unter Umständen könnten evtl. Handys, Tablets oder auch  Notebooks für div. Schadensangelegenheiten in einer Hausratsversicherung mitversichert sein.
Eine Information bei dem betreffenden Hausratsversicherer, welche Risiken und Schäden dort im Vertrag mit abgedeckt sind -oder zusätzlich mit eingeschlossen werden können- ist somit ratsam!
- UND: hier können Sie sicher sein, dann von einem “Versicherungsexperten” wertneutral beraten zu werden!!!
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© ABS / All rights reserved - Anm.: letzte Änderung: 14.07.17