Auf dieser Seite bringen wir immer mal wieder Hinweise,  welche für Sie nützlich sein können !


GUT “KRANKEN” - VERSICHERT IM URLAUB ! 
Wir möchten Sie hiermit daraufhinweisen, dass die Krankenkassen den Auslandsschutz sehr, sehr eingeschränkt haben! Bereits seit dem 31.12.12 dürfen gesetzliche Krankenkassen  k e i n e  kostenlose private Reisenkrankenversicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten! Wir raten Ihnen deshalb: fragen Sie  v o r  Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse nach, was dort noch abgesichert ist! UND: sorgen Sie im eigenen Interesse für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz! 
Reisende sind nur dann versichert, wenn das Urlaubsland ein sog. Sozialabkommen mit Deutschland unterhält. Allerdings werden auch dann nur die in Deutschland üblichen Regelsätze erstattet -oft zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Ausland auch aufzufangen


                  PRIVATE JAHRES - POLICEN sind schon günstig zu haben!

Sie sollten also unbedingt für eine umfassende PRIVATE ABSICHERUNG sorgen, um im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu sein. Eine solche schließt die Versorgungslücke - auch in Ländern außerhalb der EU, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben. Darüber hinaus bietet eine Auslandskrankenversicherung rund um die Uhr eine Notrufzentrale, organisiert und finanziert -falls der Zustand des erkrankten oder Verletzten Urlaubers es zulässt- den Rücktransport nach Hause, dessen Kosten z.B. die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht erstatten! 

DIE ABSICHERUNG VON BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND IST GÜNSTIG ZU HABEN! - Weltweiter Schutz mit einer Dauerpolice

UND WENN SIE für längere Zeit sich in Ihrem URLAUBSDOMIZIL aufhalten, dann sollten Sie den Versicherungsschutz unbedingt überprüfen!

  • Sind in der bestehenden (?) PRIVAT-  und evtl. auch in der TIERHALTER-Haftpflichtversicherung die vorübergehenden Auslandsaufenthalte mitversichert ?
  • Sind “Mietsachschäden” an Immobilien oder Mobilarien in Ferienunterkünften mitversichert ?

Wer dabei seine Wohnung oder sein Haus in Deutschland unbewohnt zurücklässt, für den besteht über eine PRIVAT-Haftpflichtversicherung weiterhin Versicherungsschutz! So sind Immobilienbesitzer während ihres Aufenthaltes versichert, wenn Dritte vor/auf dessen Grundstück, im Treppenhaus oder im Hof/Garten zu Schaden kommen.

Bei einer bestehenden Hausratsversicherung sollte man unbedingt überprüfen, ob das “Unbewohntsein” der Wohnung/des Hauses mitversichert ist und keine Gefahrerhöhung darstellt! Ebenso, ob für mitgenommenen Hausrat, wie Kleidungsstücke und z.B. auch Elektronik Versicherungsschutz besteht!
Und, wenn Sie einen Schaden anrichten, eine PRIVAT-Haftpflichtversicherung (eigenlich ja ein MUSS! - und auch unerlässlich!) umfasst u.A. die Prüfung, die Abwehr unberechtigter Schaden-ersatzansprüchen und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter.
Viele PRIVAT-Haftpflichtversicherungen beinhalten eine sogenannte Ausfalldeckung, falls der Schädiger weder über eine passende Versicherung oder noch über Vermögen verfügt.