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1.) INFORMATION für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer:  HIER:  und HIER:   /  INFO:
Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen 
Kfz-Kennz. UA
Für ukrainische Fahrzeughalter läuft demnächst eine wichtige Frist für das fahren ihres Fahrzeuges in Deutschland ab!
Seit dem Krieg in der Ukraine sieht man in Deutschland viele Autos mit ukrainischem Kennzeichen umherfahren – denn viele Menschen sind mit ihrem eigenen Fahrzeug in sichere Länder geflohen – so auch nach Deutschland.
 
Für die Geflüchteten galt ein Jahr lang eine Sonderregelung, die es Ukrainern erlaubte, ihr Landeskennzeichen an ihrem Fahrzeug zu behalten.
Für viele läuft diese Frist jetzt ab: Denn der Zeitraum berechnet sich nach dem Tag der Einreise in Deutschland. Danach ist die deutsche Zulassung für die Fahrzeughalter – und damit ein deutsches Nummernschild – verpflichtend, das Fahren ist sonst verboten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeld rechnen.
 
Sonderregel auch bei den Versicherungen
Wer sein Fahrzeug in Deutschland anmelden will, muss sich bei der entsprechenden Zulassungsbehörde melden und diverse Dokumente vorlegen, so etwa auch eine Haftpflichtversicherung. Auch dabei gab es eine Ausnahmeregelung für ukrainische Geflüchtete.
Denn die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer übernahmen bis zum 31. Mai 2022 vergangenen Jahres alle Schäden, die von Autos mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht wurden. Nach dem Auslaufen dieser Regelung müssen Fahrzeughalter nun eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können.
 
Diese Dokumente braucht man zur Anmeldung in Deutschland
Neben der Haftpflichtversicherung werden zur Anmeldung noch weitere Dokumente benötigt, etwa ein Identifikationsnachweis und eine TÜV-Bescheinigung. Liegen alle nötigen Unterlagen vor, kann man sein Auto gegen eine Gebühr anmelden und erhält ein deutsches Kennzeichen inklusive Stempelplakette sowie die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Die Versicherung kann auch über die sogenannte Grüne Karte nachgewiesen werden, die Versicherte über ihren ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten können.
 HINWEIS: In Deutschland kann diese Karte derzeit nur digital beantragt werden.
 
vhv_vi1901_Elektrokleinstfahrzeuge 2.) ELEKTRO-TRETROLLER (auch E-Scooter genannt)
sind erst mit Erlass gem. einer “Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung” für die Nutzung im Straßenverkehr freigegeben und unterliegen auch erst dann der Versicherungspflicht und zwar mit Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung über ein Versicherungskennzeichen in Form einer Klebefolie, die gut sichtbar am hinteren Teil des Fahrzeuges angebracht werden muss.
 
Seit Juni 2019 gibt es die Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge!
 Sie können über unser Büro einen entsprechenden Antrag generieren lassen!
      • Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein.
      • Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren
      • Eine Helmpflicht besteht nicht - es ist aber auf jeden Fall empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen
      • Vorgeschrieben ist: die Elektro-Tretroller müssen eine Lenk- oder Haltestange, Bremsen und Beleuchtungsanlagen haben
      • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 bis max. 20km/h

Es sollte beim Kauf unbedingt darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug der aktuellen Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat!

  • die nutzung der Elektro-Tretroller ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt.
  • Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind für Elektro-TRETroller tabu!
  • Ist eine Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für Elektro-Tretroller
  • Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden zu beachten
Haben Sie bereits einen Elektro-Tretroller, dann vergewissern Sie sich, ob es dazu eine “Betriebserlaubnis” gibt! Falls nein, dann erhalten Sie für dieses Gefährt leider keinen Versicherungsschutz!!! / Eine nachträgliche Genehmigung (Betriebserlaubnis) könnte evtl. beantragt werden, ist aber lt. dem TÜV-Verband zufolge recht aufwendig
 
ACHTUNG! Wer sich aber ohne Versicherungskennzeichen mit seinem Gefährt auf die Straße begibt, verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
 
EIN WICHTIGER HINWEIS - wenn Sie “betrunken” einen E-Roller fahren / das ist NICHT ERLAUBT !!!
Wenn Sie also Alkohol getrunken haben, sollten Sie den E-Roller nicht mehr benutzen! Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB / verursacht ein E-Roller-Lenker dabei auch noch einen Unfall mit hohem Sachschaden oder gar einen Personenschaden, muss zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden !
 
IMG_9380  3.) MOPEDSCHILD - ab dem 01.03.2023 braucht Ihr Roller, Moped, Mofa oder E-Bike eine neue Versicherung!
       Ein Versicherungskennzeichen (in 2023 = schwarz!!!) können Sie über uns beantragen
                                                                 Kontaktieren Sie uns ...
       WIR kümmern uns darum, dass Sie es dann von der Versicherung
       umgehend direkt per Post zugeschickt bekommen!      
 
     
    Kfz-Versicherung PRIVAT
    Prüfen Sie selbst,ob sich ein Wechsel lohnt! BILLIG ist nicht immer gut!!!
     
    UND, wenn Sie dann wechseln wollen . . .
    DENKEN SIE ABER BITTE an die vorgegebenen/einzuhaltenden Kündigungsfristen -
    kündigen Sie aber erst, wenn Sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen !
     
  • 1.) “Sonder” - KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEIT wg. Prämien/-Beitragserhöhung:
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Kfz-Versicherung zu kündigen!
  • 2.) “Sonder” - KÜNDIGUNGSRECHT wg. Schadensfall
  • Grundsätzlich darf man als Versicherungsnehmer gegenüber der Kfz-Versicherung kündigen,
  • wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
  • KÜNDIGUNGSFRIST nach einem Schadensfall beträgt vier Wochen ab dem Zeitpunkt
  • der Leistungsanerkennung  oder der Leistungsverweigerung
  • 3.) bei “unterjähriger Hauptfälligkeit”   (* sh. unser separater Hinweis unten!)
  • HIER muss die KÜNDIGUNG spätestens 4 Wochen vor Ablauf beim Versicherer vorliegen!
  •  
    ZUNÄCHST UNSER HINWEIS: manche Marktteilnehmer tendieren dazu, sich zu profilieren, indem sie andere schlecht machen!
Kein Wunder, schlechten Stil gibt es ja immer umsonst!
Kennen Sie schon den Spruch: “Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter”, u.A. von einem Vergleichsportal “......24”
propagiert und zugleich suggeriert, dass der Abschluss einer Kfz-Versicherung über den Vermittler 850 EUR mehr kostet
als wenn man bei diesem Vergleichsportal eine Kfz-Versicherung abschließt???
Wir -seit über 20 Jahre als freier Versicherungsmakler in der Versicherungsbranche tätig-  kennen keine einzige Kfz-Versicherung,
welche 850 EUR teurer sein soll, als eine solche, die wir vergleichsweise vermitteln können!.
Internet-Vergleichsportale sind keine gemeinnützigen Einrichtungen! Sie handeln in keinster Weise selbstlos, sondern bekommen als
“Vermittler” beim Abschluss eines Vertrages Provision und bieten dabei aber meist keinerlei Beratung !
- und wenn ein Versicherer denen keine Abschlussvergütung zahlt, dann werden in den meisten Fällen deren Tarife
dort gar nicht erst geführt! IST DIES WERTNEUTRALER VERGLEICH?? EIGENTLICH NICHT!
Und ein Direktversicherer “...24”, welcher mit seinem eigenen Vergleichsportal gescheitert ist,
verkündete: “Vergleichsportale sind zu teuer!”
MACHEN SIE SICH IHR EIGENES BILD !!!
 
WIR SIND JEDENFALLS ABSOLUT WERTNEUTRAL
WIR VERSPRECHEN IHNEN KEINE HORRENDE EINSPARUNGEN, WAS DANN NICHT GEHALTEN WERDEN KANN
DESHALB: Wer nicht nur “günstig” versichert sein will, sondern auch Wert auf maßgeschneiderte Sicherheit legt,
sollte -unserem Ratschlag nach- seine Kfz-Versicherung deshalb nicht über ein anonymes Internetportal abschließen!
 
WIR stellen Ihnen HIER einen Vergleichsrechner (von unserem Kooperationspartner = dmu) für Kfz-Versicherung zur Verfügung
(und zwar für PKW / Krafträder / Kraftroller / Campingfahrzeuge / Campinganhänger / LKW bis 3,5 to / Anhänger)
 
Sollten Sie über diesen Vergleichsrechner Ihre Kfz-Versicherung abschließen,
dann können Sie uns auch nach Vertragsabschluss bei jeglicher Vertragsangelegenheit
- natürlich auch in Schadensangelegenheiten- KONTAKTIEREN !!!
 
BIETET IHNEN DIES AUCH EIN reines Internet-Vergleichsportal???
 
Denken Sie aber bitte daran, dass im Schadensfall ein “günstiger Tarif” einem nichts nützt, wenn das eingetretene Risiko nicht abgedeckt ist! Sie sollten darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:
  • Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden mind. 100 Millionen Euro betragen
  • Bei Abschluss einer Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten
  • Bei Teilkasko: über die “Wildschadenklausel” sollten Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art versichert sein
  • Bei Teilkasko: Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung, sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein
  • Bei Kasko: Sonderausstattungen, wie fest eingebaute Navigationsgeräte, sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen
        • Beachten Sie aber bitte den wichtigen Hinweis wegen Angaben der/des Fahrzeug-Nutzer(s): HIER
... und wenn Sie verschiedene “prämienrelevante Merkmale” berücksichtigen, dann können Sie in der Kfz-Versicherung sparen:
  • keine monatliche Zahlungsweise
  • überprüfen, ob künftig eine geringere jährliche Fahrleistung sein könnte
  • Eingehen einer “Werkstattbindung” - aber bitte beachten, ob man dies im Falle einer Fahrzeugleasing/Finanzierung vertraglich darf!
  • Selbstbeteiligung bei Vollkasko erhöhen
  • statt Vollkasko/Teilkasko evtl. nur noch Teilkasko
  • Einschränkung des Fahrerkreises - wobei Sie aber bitte entsprechendes beachten sollten - HIER
Pfeil - 291 . . .  UND noch ein wichtiger Hinweis, im Falle dessen, dass Sie eine “negative Bonität” haben sollten - HIER
(*) Bei der “unterjährigen Hauptfälligkeit”
unterjährige Hauptfälligkeit1fällt die Hauptfälligkeit des betreffenden Kfz-Versicherungsvertrages
nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns” ?
HIER haben wir derzeit ein besonderes Angebot!
Es ist möglich, dass SIE eine SF-Klasse besser eingestuft werden können, als bei Ihrem bisherigen Versicherer.
Beachten Sie bitte bei jeglicher Kontaktaufnahme u. ggfs. Eigenabschluss:
1.) Unsere Hinweise wegen geltendem Datenschutz: ABS-DATENSCHUTZ * ABS-DSVGO-DATENSCHUTZHINWEIS*
2.) Unsere Vermittler - Informationen:  ABS-ERSTINFORMATION * ABS-Sicherheitsgrundsätze *
ABS-Verfahrensverzeichnis * ABS - AGB  * ABS - AGB für Internet  * ABS - Verhaltenskodex  *  GewO § 34  *  VVG § 59 *
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