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ABS-ErstinformationABS-DatenschutzABS-DSGVO-DatenschutzhinweisOTTO SCHWAB * Versicherungen aller Art * Gänsweid 8 * 68799 REILINGEN
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Unsere Seite mit den drei Fragezeichen . . .
. . . steht als Synonym  für “BEDEUTUNG “!
Damit wollen wir immer wieder auf irgend etwas hinweisen,
was wir für “bedeutend” wichtig halten !

PRIVATE PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG

SIE BRAUCHEN KEINEN SCHUTZ, WENN . . .
    . . . Sie glauben, dass der Staat Sie immer auffängt
    . . . es Sie nicht stört, Ihren Kindern im Alter zur Last zu fallen
    . . . Sie gerade Millionen im Lotto gewonnen haben
    . . . Sie auch den Spruch glauben, dass “die Rente sicher” ist
    . . . Sie überzeugt sind, dass es nur die anderen trifft
StoppuhrWenn nicht jetzt !?? -
Wann dann . . . ??!
Vielleicht hilft Ihnen dies, nachzudenken !
Pflegeversicherung * Eigenvorsorge & Zusatzversicherung
Sprechen Sie uns an - wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot !
MIETNOMADENVERSICHERUNG
- der innovative Versicherungsschutz für Vermieter!
 
Schutz vor Mietnomaden und Mietausfall:
Wenn die Miete plötzlich ausbleibt und die vermietete Wohnung oder das Haus in einem völlig zerstörten und verrümpelten Zustand zurückgelassen wird, steht man als Vermieter dumm da. neben Schäden und Ärger hat man als Vermieter vor allem die Kosten zu tragen.
 
UNSER TIPP:  HIER hilft ein innovatives Deckungskonzept:
  • Ersatz bei Miet- und laufenden Mietnebenkosten.
  • Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens
  • Versicherungssumme : 10.,-- / 20.,-- oder 30.000,-- EUR).
  • Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
  • Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung und Ungezifferbefall
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung / z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder Tod des Mieters
 
Internetrisiken . . . eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
SCHÜTZT vor den Folgen . . .
Hund - a_ti_h07
Sind Sie HUNDEHALTER?
Haben Sie dann auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
N E I N?? / FAQ  Dann sollten Sie unbedingt eine solche abschliessen! HIER LINK
In vielen Bundesländer, wie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist eine Absicherung für alle Hunderassen bereits Pflicht! Demnach muss jeder Hund ab einem Alter von sechs Monaten haftpflichtversichert sein und dies auch entsprechend dem Amt nachweisen! Weitere Bundesländer werden mit Sicherheit bald nachziehen!
WICHTIGER HINWEIS HIER u. HIER
 
zur  Sozialen Absicherung und Versorgung
von SOLDATEN auf ZEIT (SaZ) - hier LINK
 
 
  • Pflegepflichtversicherung / Jeder Soldat auf Zeit / Berufssoldat ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen und nachzuweisen! Diese Pflegeversicherung kann mit der “Anwartschaft” kombiniert werden. Bei der PKV orientiert sich der Beitrag nicht prozentual am Gehalt und ist also zu günstigen Konditionen abschliessbar.Bei der GKV ist der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag meist höher als bei “Anwartschaften” in der PKV! Bei der “Anwartschaft” ist zudem die Umwandlung in eine aktive Krankenversicherung mit Leistungsanspruch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich!

Wir empfehlen den Abschluss einer “Anwartschaftsversicherung”

bei der DBV-Krankenversicherung
 als Versicherungsschutz gem. Heilfürsorgebestimmungen des Bundes
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  • Private Haftpflichtversicherung / Die Private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen -ist auch für “Soldaten auf Zeit” dringend zu empfehlen!-, da sie für wenig Geld existenzgefährenden Risiken abdeckt.
  • HIER können Sie sofort direkt eine Private Haftpflichtversicherung (PHV) abschliessen!
ROLAND

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* falls gewünscht mit

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- welcher für einen umfassenden SCHUTZ
vor Cyper-Straftaten bietet!

Spezieller RECHTSCHUTZ für externe Datenschutzbeauftragte! ~ HIER entsprechender Papier - Antrag / HIER: FAQ

Informationen

ALTERSVORSORGE für Frauen - was bringt am meisten?

Ist die RIESTER-Rente eine gute Altersvorsorge? “Ja, mit der staatlichen Riester-Altersvorsorge können auch Frauen Versorgungslücken schliessen, die nur wenig verdienen!
Vorteil: Der Staat zahlt Zulagen und der Versicherer, bei dem der Riester  Vertrag geschlossen wurde, garantiert die Rückzahlung in Höhe der  eingezahlten Beträge
sowie eine Verzinsung nach dem aktuellen Zinssatz.  Durch die staatliche Förderung liegt die Riester-Rente über dem Zinssatz vergleichbarer Anlagen.
Achtung: Ein Riester-Vertrag sollte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein!”
 
Wer hat Anspruch auf eine solche Förderung? “Die Förderung steht z.B. rentenversicherten Arbeitnehmerinen,  Zeitsoldaten, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und Beamte zu.  Vorteil: Die Tarife müssen geschlechtsneutral sein. So stellt der Staat  sicher, dass Frauen und Männer die gleiche Leistungen für gleiche  Beiträge erhalten.”
 
Wie hoch ist denn der Zuschuss vom Staat? “Der Riester-Zuschuss betrügt 154 Euro pro Jahr für jeden Versicherten. Für  jedes Kind legt der Staat 185 Euro pro Jahr obendrauf (ab Jahrgang 2008: 300 Euro).” Voraussetzung: Der Versicherte spart vier Prozent seines Bruttogehaltes vom Vorjahr an (max. 2.100 Euro).”
 
Für wen eignet sich die Rürup-Absicherung? “Wie Riester wird auch Rürup vom Staat bezuschusst. Sie eignet sich für Selbständige und Freiberufler. Vorteil: Die Beiträge können steuerlich  abgesetzt werden (max. 64 Prozent). Der angesparte Betrag wird  allerdings zum Rentenbeginn nicht als Gesamtsumme ausgezahlt, sondern  als Monatsrente!”
 
Ist auch eine Privatrente für Frauen zu empfehlen? “Ja, aber nur, wenn regelmässig gespart werden kann. Günstig ist eine  Rente mit Kapitalwahlrecht, bei der die Gesamtauszahlung zum  Rentenbeginn erfolgt oder man eine Monatsrente ausgezahlt bekommt. Bei  einer Rente ohne Kapitalwahlrecht ist eine einmalige Kapitalauszahlung  ausgeschlossen! Diese Rente wird dann nur monatlich ausgezahlt!”

BETRIEBLICHE VORSORGE . . . = STEUERERSPARNIS . . . für MANN bzw. FRAU . . .

Beteiligen Sie den Staat an Ihrer Altersversorgung! Das Prinzip ist denkbar einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Auf diesen Betrag zahlen Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge (SV). Besonders interessant ist die betriebliche Altersvorsorge unter der Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen (vL).

In den staatlich geförderten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitnehmer weiterhin die Möglichkeit, ihre Leistungen unter bestimmten Umständen mit dem 60. Lebensjahr abzurufen. Ausserdem profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofort von der steuerlichen Förderung und nicht erst nach einem Jahr, wie bei der Riester- und Rürup-Rente!

BERUFSUNFÄHIGKEIT kann jeden treffen !

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt nach Meinung der Fachleute zu den wichtigsten Versicherungen!
Deshalb sollten Sie so früh wie es geht und bei guter Gesundheit eine solche Police abschließen! Eine BU können Sie entweder separat oder als Zusatz einer Risikolebensversicherung abschließen. Eine solche Kombination ist häufig günstiger als Einzelverträge. 
 
Berufsunfähigkeit kann auch SIE treffen. Doch mit der richtigen Vorsorge nicht so hart! UNFALL, KRANKHEIT, BURN-out - es gibt viele Ursachen, die zur Berufsunfähgkeit führen. Insgesamt muss heutzutage jeder 5. Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Dann heißt es, “ ...den Gürtel enger schnallen ...”! Nicht mehr arbeiten können, kein Geld verdienen - Ihnen persönlich zahlt der Staat keine Rente bei Berufsunfähigkeit aus.
GESETZLICHE ABSICHERUNG: Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 erhalten keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr - Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren und Selbständige bekommen meist keine Leistung - die Mehrzahl der Arbeitnehmer erhält bei dauerhafter Krankheit weniger als 30 % des Nettoeinkommens. Das ist oft weniger als ein Hartz-IV-Empfänger bekommt!
Ein deutliches Zeichen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen ...
Vor einem Risiko der Berufsunfähigkeit können wir Sie nicht schützen, doch vor den Folgen! Fordern Sie einfach ein kostenloses individuelles Angebot an!
HIER  finden Sie ein entsprechendes Anfrageformular - einfach ausfüllen und dann per Fax oder per Brief an uns zurück. Wir antworten Ihnen zeitnah!

DIREKTVERSICHERUNG . . .

. . . ist für einen Arbeitnehmer eine der betrieblichen Altersvorsorge, wo sich noch steuerliche Vorteile bieten!  Eine generelle Empfehlung möchten wir aber hier nicht geben, denn die bestmögliche Altersvorsorge hängt von vielen persönlichen Umständen ab. Staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Produkte können als Beimischung ebenfalls lukrativ sein.

Bei ARBEITGEBERWECHSEL: Fragen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber, ob er die Direktversicherung für Sie weiterführt, damit Sie die Steuervorteile der betrieblichen Direktversicherung weiterhin nutzen können. Wünscht Ihr neuer Arbeitgeber eine andere Zahlungsweise oder einen anderen Termin für die Beitragszahlung, so kann man über den Versicherer den Vertrag entsprechend umstellen lassen.

Einzelheiten zur Entgeltumwandlung: Bei Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zum Arbeitsvertrag erforderlich! Der Beitrag zur Sozialversicherung ist Pflicht. Liegen Ihre Bezüge deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, wird der gesamte Sozialversicherungsbereich durch die Entgeltumwandlung nicht berührt. Liegen sie darunter, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge für umgewandelte Gehaltsanteile bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West).

Als Ersatz für den Wegfall der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 b EStG können zusätzlich 1.800 EUR jährlich steuerfrei aufgewendet werden, wenn die Pauschalversteuerung nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die spätere Leistungen aus der Direktversicherung werden mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz voll versteuert.

RUHESTAND: Beziehen Sie gesetzliches Altersruhegeld, können Sie auch vorzeitig Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen (§6 BetrAVG). Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Weiterführung als PRIVATE LEBENSVERSICHERUNG: Kann die Versicherung nicht von einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden, können Sie sie privat fortsetzen! So erhalten Sie Ihren Versicherungsschutz und sparen weiter Ihre Altersversorgung an.

BEITRAGSFREISTELLUNG: Möchten Sie künftig keine Beiträge mehr einzahlen, kann Ihre Versicherung auf die beitragsfreie Rente herabgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Kündigung einer DIREKTVERSICHERUNG . . .  
Darf die Versicherung die Kündigung ablehnen ??

FALLBEISPIEL: Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung in Form einer Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen. Dem Arbeitgeber wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt und die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen. Wegen Geldnot wolle er den Vertrag kündigen, aber die Versicherung lehnte ab. Obwohl er kein Arbeitnehmer mehr war und eine “betriebliche Altersvorsorge” nicht mehr in Frage kam.

Auch wenn die Versicherungsnehmereigenschaft der Direktversicherung auf den ehemaligen Arbeitnehmer übertragen wurde und er nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mehr steht, kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden. GRUND: Laut Gesetz ist es einem Versicherten verwehrt, vorzeitig einen Altersvorsorgevertrag zu beleihen, zu verpfänden oder zu kündigen. Eine “Kündigung” der Direktversicherung führt nur dazu, dass der Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird. Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung des sogenannten Restwertes ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich!

NEUES bezüglich Lebensversicherung . . . 

Nach dem Willen der BaFin und BMF mußten die deutschen Lebensversicherer zum 01.01.2017 für neue Verträge die bislang garantierte Verzinsung (Rechnungszins) von  1,25% absenken auf 0,9%.
Aber: Für Sie bzw. unsere Kunden bedeutet dies, dass alle -bislang schon niedrigen- Garantien noch etwas geringer ausfallen. Ausschlaggebend bislang und zukünftig sind jedoch die Überschussbeteiligungen (= Deklarationen), die der Lebensversicherer seinen Versicherten zahlt, die von der Absenkung des Rechnungszinses natürlich unberührt bleiben! Es wird also immer wichtiger, einen finanzstarken Versicherer zu finden, der neben der geringen Rechnungszinsgarantie eine hohe Überschussbeteiligung zahlt.
Da wir stets den Versicherungsmarkt analysieren und aus unserem Portfolio für unsere Kunden stets das Beste anbieten, dabei natürlich auch auf höhere Garantien besonderen Wert legen und vor allen Dingen darauf achten, dass bereits ab dem 60. Lebensjahr die Altersvorsorge ggfs. in Anspruch genommen werden kann, wissen wir auch, wo wir eine Lebensversicherung zu placieren haben.
 
IST EINE LEBENSVERSICHERUNG NOCH SINNVOLL?
Dies können wir Ihnen hier so Ad hoc nicht beantworten! Wir scheuen uns aber nicht, hier unsere ehrliche Meinung darzulegen: Dass die Versicherer für eine “klassische Lebensversicherung” künftig über 40 oder mehr Jahre hinweg garantierte Zinsen in Aussicht stellen, erscheint angesichts der künftig keineswegs auszuschließenden Erschütterungen an den Finanzmärkten eher unwahrscheinlich!
 
ABER: Eines sollten Sie auf alle Fälle sich überlegen: EINE kostengünstige ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE! Für die Versorgung von Hinterbliebenen oder zur Absicherung z.B. eines Immobiliendarlehens im Todesfall biete eine RISIKOLEBENSVERSICHERUNG den richtigen Schutz! Eine solche Absicherung mit hohen Todesfallsummen sind schon zu günstigen Beiträgen erhältlich!
UND: eine Absicherung in Form einer “BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE” etwa eine DIREKTVERSICHERUNG mit steuerlichen Vorteilen -evtl. mit Beimischung zu staatliche geförderten RIESTER- oder RÜRUP-Produkte- ist immer noch mehr als eine Alternative für Ihre Altersversorgung und kann sicherlich lukrativ sein!
 
GANZ GLEICH; WIE SIE SICH ENTSCHEIDEN WOLLEN: LASSEN SIE SICH DABEI ABER NICHT UNTER DRUCK SETZEN !!
Möglichkeiten der Beendigung einer Lebensversicherung ...
LEBENSVERSICHERUNG BEHALTEN  oder  KÜNDIGEN ?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung einen sinnvollen Versicherungsschutz enthält, der nicht anderweitig (z.B. Risikoversicherung) abgedeckt werden kann!

* Prüfen Sie, wie groß Ihr Einkommensverlust bei Tod der versicherten Person ist. Dieser sollte mindestens für die nächsten fünf bis zehn Jahre von der Versicherungssumme aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Risikoversicherung auf jeden Fall zu niedrig. Wir empfehlen zu prüfen, ob eine neue Risikoversicherung abgeschlossen werden kann.

* Können Sie bei einer angenommenen vollständigen Berufsunfähigkeit mit der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente Ihre laufenden Kosten decken? Ist Ihre Antwort ein klares “NEIN”, so unterstützen Sie mit Ihren Beitragszahlungen lediglich das Sozialamt, denn die BU-Leistungen werden auf die stattlichen Hilfen angerechnet!

Sollten Sie krank sein, dann ist ein Wechsel in eine andere Versicherung häufig nicht mehr möglich und Sie sollten daher diese Versicherung weiter laufen lassen, wenn die bestehende Risikoversicherung benötigt wird.

* Prüfen Sie bitte die Rendite. Wie hoch ist der Garantiewert im Verhältnis zu den Beiträgen, die Sie insgesamt einzahlen? Rechnen Sie dazu einfach alle Beiträge zusammen, die Sie während der gesamten Vertragslaufzeit zahlen sollen. Überprüfen Sie nun den Wert mit der von der Versicherung abgegebenen Garantiesumme. Wird sich Ihr Geld vermehren?

* Sind in Ihrem Versicherungsvertrag sämtliche Kosten (Abschluss-, Verwaltungs- und Provisionskosten) offen ausgewiesen?

* Wie entwickeln sich die Überschüsse in den letzten Jahren? Wie hoch wird, Ihrer Meinung nach, die Überschussbeteiligung zum Ablauf der Versicherung sein? Wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihre Einzahlung bei einer normalen Verzinsung hätten entwickeln können, dann können Sie dies mittels einem ONLINERECHNER  checken!

ACHTUNG vor Verkauf von Lebens- u. Rentenversicherungen!
 
das Internet ist voll mit Unternehmen und Kanzleien, welche den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen als eine “Marktlücke” für sich erkannt haben. Gegen satte Gebühren und Abschläge versprechen sie Beratern, aber auch den Versicherten selbst, die Arbeit zu übernehmen und die Ansprüche gegen die Versicherungsunternehmen in kürzester Zeit durchzusetzen. Hier geht es um Versicherungsverträge, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und der Versicherungsnehmer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden war.
Abgesehen davon, dass Unternehmen und Kanzleien über die benötigten Zulassungen verfügen müssen und dadurch auch die gerichtliche Haftbarkeit der Verkaufs- und Abtretungsunterlagen gesichert ist - sollte man sich vor Augen führen, dass die Versicherungsgesellschaften bereit sind, entsprechende Verfahren juristisch über mehrere Instanzen auszufechten! Wenn man noch solche “Altverträge” besitzt, sollte man sehr vorsichtig sein, die Rückabwicklung von solchen Versicherungsverträgen an irgendwelche Unternehmen zu übertragen, denn diese haben sicherlich nicht den “Königsweg” einer Rückabwicklung von Versicherungsverträgen gefunden! SKEPSIS ist also angebracht!
(Entscheidung des Bundesgerichtshof: IV ZR/76/11, IV ZF 384/14, IV ZR 448/14)

RIESTER - bzw. RÜRUP - RENTENVERTRAG . . .

Lassen Sie sich doch beraten, ob es nicht sinnvoll ist, neben einer bereits bestehenden RIESTER- bzw. RÜRUP - Rentenversicherung noch eine betriebliche Altersvorsorge in Form von z.B. einer DIREKTVERSICHERUNG oder PENSIONSKASSE noch für Ihre Altersvorsorge zu placieren! Eine solche Überlegung ist strebenswert, da sich hier zusätzliche steuerliche Vorteile für Sie bieten! Dies soll aber keine generelle Empfehlung darstellen, eine solche ist nur begrenzt möglich, denn die “bestmögliche Altersvorsorge” hängt von vielen persönlichen Umständen ab! SPRECHEN SIE MIT UNS - wir finden sicherlich eine Lösung!

RIESTER - RENTENVERTRAG . . .  kündigen ??

Sie könnten den Vertrag jederzeit auflösen! Ihnen werden dann aber die bisher auf dem Konto eingegangenen staatlichen Zulagen von der Rückzahlung abgezogen.
UNSER TIPP: Lassen Sie den Vertrag “ruhen”. Dann geht Ihnen nichts verloren. Sie können später wieder einsteigen!
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WENN DER BLITZ EINSCHLÄGT . . .
Immer wieder ziehen heftige Unwetter über Deutschland hinweg. Die Blitzeinschläge sind oft besonders zahlreich! Teils werden dabei schwere Schäden verursacht. Welche Versicherung zahlt in solchen Fällen eigentlich?  (ausführlichere Informationen sh. unten)
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick . . .

FEUERSCHADEN:Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind Schäden entweder durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Police für den Hausrat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Gebäudebestandteile (etwa das Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antennen.

Direkter BLITZEINSCHLAG: So wie das Risiko Feuer ist der Blitzeinschlag üblicherweise in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in den Fernseher zischen, damit die Versicherung für den Schaden aufkommt. Das ist jedoch selten der Fall. .

ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN: Sehr viel öfter verursacht der Blitzeinschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz eine Überspannung auslöste. Das kann teure Geräte wie Fernseher, Hifi-Anlagen oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.
In neueren Versicherungsbedingungen sind Überspannungsschäden oft mit enthalten - allerdings mit Höchstgrenzen, und zwar in der Regel 5 Prozent der Versicherungssumme. Bei 50.000 Euro Versicherungssumme würden also max. 2.500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt. Sind mehrere teure Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Laptops oder Fernseher, kann dieser Schutz zu wenig sein.
TIPP: Wer einen High-Tech-Haushalt hat, sollte beim Versicherer gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.
Bei Verträgen mit älteren Versicherungsbedingungen könnte es sein, dass der Ausschluss von Überspannungsschäden unwirksam sein. Jedenfalls haben Gerichte entschieden, dass die Klausel in den jeweiligen Einzelfällen für die Kunden nicht verständlich genug waren (OLG Hamburg, Az: 4 U 183/94 / OLG München, Az: 21 U 2090/97)

K E I N  VERSICHERUNGSSCHUTZ: Wer  n i c h t  gegen Schäden durch Blitzeinschläge versichert ist, könnte auf die Idee kommen, sein defektes Gerät zum Verkäufer oder Hersteller zu schicken - und Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen. Das geht grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Kaufzeitpunkt. Aber es bleibt zu bedenken: Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der Überspannungsschaden nichts mit einem Produktionsfehler zu tun hat, bleibt der Kunde auf den bis dahin entstandenen Schaden sitzen!!!

ACHTUNG: Wenn sich Wohngebäude-Versicherte z.B. erst Wochen nach dem Schadensfall an die betreffende Versicherungsgesellschaft wenden, verlieren sie ihren Anspruch auf Kostenerstattung - das gilt auch, wenn der Versicherungsschein noch nicht zugestellt wurde! (AG München / Az. 244 C 26368/09)

. . . und bei SCHÄDEN von sonstigem UNWETTER?  - bei HAGEL - STURM - SCHNEE - HOCHWASSER

- Was zahlt die Versicherung? - HIER ausführlichere Infos / HIER ausführlich zu Winter

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KRANKENKASSE, HAUSRAT und Co. . . . Der Nachwuchs ist oft mitversichert!

Schule beendet, die Lehre oder das Studium in Sicht - wenn die Kinder älter werden, taucht bei Eltern die Frage auf, ob der Nachwuchs noch mitversichert ist. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, wann Sohn und/oder Tochter mitversichert sind . . .

KRANKENSCHUTZ: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Kinder bis zum 26. Geburtstag kostenlos mitversichert werden. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein eigener Vertrag notwendig, der zusätzlich kostet. War mindestens ein Elternteil vor der Geburt des Kindes PRIVAT KRANKENVERSICHERT, ist ein Kindervertrag ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung möglich. Der Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend erfolgen.
HAFTPFLICHT: Mit einer “Familienpolice” gilt der Versicherungsschutz auch für alle im Haushalt lebenden Kinder. Sind diese volljährig, besteht die Mitversicherung fort, wenn sie sich in einer Schul- oder in der ersten Berufsausbildung (Lehre) sich  befinden, oder ein Studium aufnehmen bzw. während einer Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung und unverheiratet sind.
Steht das Kind dann auf eigenen Beinen, muss es sich dann selbst versichern! Auch für Lehramts- und Jurastudenten, die das erste Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben und ins Referendariat wechseln, gilt diese Regelung!
Die Mitversicherung endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres - plus Wehr- oder Zivildienst-Zeit!
HAUSRAT: Solange minderjährige Kinder mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind ihre Sachen in der Hausratsversicherung der Eltern mitversichert. Wird der Erstwohnsitz vorübergehend z.B. für ein Studium verlassen, besteht der Schutz in der Studentenbude am Zweitwohnsitz fort, allerdings auf etwa 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Erstwohnsitz muss aber weiter bei den Eltern sein.
RECHTSCHUTZ: Bei einer Familien-Rechtschutzversicherung gilt der Schutz nicht nur für den Kunden selbst, sondern auch für den Ehegatten und unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese sich in der Ausbildung befinden. Bei manchen Gesellschaften endet die Mitversicherung früher, z.B. bei einem Studenten, der sich mit einem Nebenjob Geld verdient!
V O R S I C H T: Jede Gesellschaft kann eigene Klauseln formulieren, die vom Standard abweichen können.
. . . EIN BLICK IN DEN VERTRAG HILFT - oder, wenn Sie sich nicht sicher sind . . .
Lassen Sie doch einfach Ihre entsprechende Police von uns kostenlos und unverbindlich überprüfen!
Wir zeigen Ihnen ggfs. auf, wo Lücken sind und machen Ihnen dann wertneutral ein entsprechendes Angebot!
HOVERBOARDS - sicherlich ein Riesenspass -
ABER GIBT ES FÜR DIE NUTZUNG EINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ?? N E I N !!!
  • Da diese “Elektro-Board” bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h erreichen, müssten sie “pflichtversichert” werden. Eine solche Versicherung -auch evtl. über eine Kfz-Haftpflichtversicherung- gibt es aber nicht!
  • Schäden, die beim Betrieb eines Elektro-Board verursacht werden, sind auch nicht über eine Privat-Haftpflichtversicherung erfasst! Sach- u. Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche bezahlen!
  • Das Führen eines Hoverboards setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus und könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A aber auch unter die PKW-Klasse B fallen! Ist nach unserer Kenntnis aber bislang noch unklar!
  • Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis!)

VOLKSKRANKHEIT Krebs !  - HIER Info:

Zahnbursten
ZahnSchutzbrief” . . . DER GEFESSELTE KUNDE ! 
 
Eine echte Mogelpackung ist der “ZahnSchutzbrief” der . ??? . Versicherung. / Darauf hat der Bund der Versicherten hingewiesen!
Damit Sie auf solche “Mogelpackungen” nicht reinfallen, sollten Sie sich stets überlegen, wie und wo Sie eine “Zahn-Zusatzversicherung” abschliessen.
Am besten fragen sie uns ! Wir ermitteln wertneutral und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten die RICHTIGE ZAHN-Zusatzversicherung !

Paketzusteller        PAKETZUSTELLUNG - Was darf der Zusteller und was nicht??

Der Paketzusteller hat seinen Job erst erledigt, wenn das Paket / Sendungsgut beim Empfänger ist! Eine Abgabe beim Nachbar spielt sich streng genommen im Graubereich ab. Ausnahme: man hat das beim Versand bzw. bei der Bestellung so vereinbart.

HINWEIS: Achtung - Wer etwas für Nachbarn annimmt, muss die Sendung diesem auch aushändigen - sonst ist das Unterschlagung! Beschädigt man die Lieferung, haftet man.
                 Erst wenn der richtige Empfänger sein Paket hat, beginnt dessen 14-tägige Rückgabefrist für Internet-Ware (!)  zu laufen!

Der Paketzusteller hat also zu klingeln und das Sendungsgut auch in obere Stockwerke zu tragen! Er ist aber nicht verpflichtet, mehrfach zu kommen. Er kann z.B. per Info-Karte auf die Abholung in einer Filiale verweisen.

Offensichtliche Schäden müssen dem Lieferanten und dem Händler sofort angezeigt werden. Kommt eine bestellte Lieferung auch nach Ablauf der Frist (nach etwa 20 Tagen!) nicht an, haftet der Händler. Er trägt stets das Transportrisiko!

UND SOMIT: Wenn das Sendungsgut nicht angekommen ist - wer kümmert sich?
Bleibt die Sendung etwa 20 Tage “verschollen” muss stets der Händler bzw. der Absender beim Zusteller nachhaken. Vorher kann man per Sendungsverfolgung einsehen, wo der Verlauf der Sendung ist
 
Wo kann man Beschwerde einreichen?
Grundsätzlich ist bei konkreten Problemen der Zusteller der Ansprechpartner!
ANMERKUNG: wie bereits am Anfang unserer Homepage - “Willkommen - Seite” hingewiesen, haben wir bei der Gestaltung unserer Homepage viele animierte Akzente gesetzt, da wir der Meinung sind, dass dadurch die einzelnen Seiten etwas “PEPP” erhalten haben und somit nicht langweilig erscheinen. Wir hoffen, dass Ihnen dies gefällt und Sie es nicht als störend, überheblich oder gar kitschig finden! Haben Sie eine andere Meinung? Teilen Sie uns dies dann einfach mittels unserem “KONTAKTFORMULAR” mit! Wir freuen uns über jede Art entsprechender Meinungen, auch wenn es sich um Kritik handeln sollte. Denn jegliche gutbefundene Vorschläge werden wir schnellstmöglich in die Tat umsetzen - denn davon lebt schliesslich unsere Homepage!
 
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt beim Durchsuchen unserer div. Seiten Fragen zu einem unserer dort dargestellten Beiträge haben,
oder was “Aktuelles” uns melden wollen, das wir Ihrer Meinung nach hier veröffentlichen sollten oder könnten,
kontaktieren Sie uns bitte doch einfach
unter Telefon +49 62 05 - 28 36 00  bzw.  PC-Fax +49 62 05 - 258 94 91 bzw. unter E-Mail an: info.abs@online.de 
oder verwenden Sie einfach unser Kontaktformular ! (HIER)
Wir freuen uns auf jede diesbezügliche Anregung - aber auch auf jegliche Kritik!
Beachten Sie bitte bei jeglicher Kontaktaufnahme u. ggfs. Eigenabschluss:
1.) Unsere Hinweise wegen geltendem Datenschutz: ABS-DATENSCHUTZ * ABS-DSVGO-DATENSCHUTZHINWEIS*
2.) Unsere Vermittler - Informationen:  ABS-ERSTINFORMATION * ABS-Sicherheitsgrundsätze *
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