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 - HIER    können Sie sich informieren,
welche Police man wirklich braucht
und welche Versicherungen eigentlich überflüssig sind!

ALTERSVORSORGE für Frauen - was bringt am meisten?

Ist die RIESTER-Rente eine gute Altersvorsorge? “Ja, mit der staatlichen Riester-Altersvorsorge können auch Frauen Versorgungslücken schliessen, die nur wenig verdienen!
Vorteil: Der Staat zahlt Zulagen und der Versicherer, bei dem der Riester  Vertrag geschlossen wurde, garantiert die Rückzahlung in Höhe der  eingezahlten Beträge
sowie eine Verzinsung nach dem aktuellen Zinssatz.  Durch die staatliche Förderung liegt die Riester-Rente über dem Zinssatz vergleichbarer Anlagen.
Achtung: Ein Riester-Vertrag sollte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein!”
 
Wer hat Anspruch auf eine solche Förderung? “Die Förderung steht z.B. rentenversicherten Arbeitnehmerinen,  Zeitsoldaten, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und Beamte zu.  Vorteil: Die Tarife müssen geschlechtsneutral sein. So stellt der Staat  sicher, dass Frauen und Männer die gleiche Leistungen für gleiche  Beiträge erhalten.”
 
Wie hoch ist denn der Zuschuss vom Staat? “Der Riester-Zuschuss betrügt 154 Euro pro Jahr für jeden Versicherten. Für  jedes Kind legt der Staat 185 Euro pro Jahr obendrauf (ab Jahrgang 2008: 300 Euro).” Voraussetzung: Der Versicherte spart vier Prozent seines Bruttogehaltes vom Vorjahr an (max. 2.100 Euro).”
 
Für wen eignet sich die Rürup-Absicherung? “Wie Riester wird auch Rürup vom Staat bezuschusst. Sie eignet sich für Selbständige und Freiberufler. Vorteil: Die Beiträge können steuerlich  abgesetzt werden (max. 64 Prozent). Der angesparte Betrag wird  allerdings zum Rentenbeginn nicht als Gesamtsumme ausgezahlt, sondern  als Monatsrente!”
 
Ist auch eine Privatrente für Frauen zu empfehlen? “Ja, aber nur, wenn regelmässig gespart werden kann. Günstig ist eine  Rente mit Kapitalwahlrecht, bei der die Gesamtauszahlung zum  Rentenbeginn erfolgt oder man eine Monatsrente ausgezahlt bekommt. Bei  einer Rente ohne Kapitalwahlrecht ist eine einmalige Kapitalauszahlung  ausgeschlossen! Diese Rente wird dann nur monatlich ausgezahlt!”

BETRIEBLICHE VORSORGE . . . = STEUERERSPARNIS . . . für MANN bzw. FRAU . . .

Beteiligen Sie den Staat an Ihrer Altersversorgung! Das Prinzip ist denkbar einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Auf diesen Betrag zahlen Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge (SV). Besonders interessant ist die betriebliche Altersvorsorge unter der Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen (vL).

In den staatlich geförderten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitnehmer weiterhin die Möglichkeit, ihre Leistungen unter bestimmten Umständen mit dem 60. Lebensjahr abzurufen. Ausserdem profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofort von der steuerlichen Förderung und nicht erst nach einem Jahr, wie bei der Riester- und Rürup-Rente!

BERUFSUNFÄHIGKEIT kann jeden treffen !

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt nach Meinung der Fachleute zu den wichtigsten Versicherungen!
Deshalb sollten Sie so früh wie es geht und bei guter Gesundheit eine solche Police abschließen! Eine BU können Sie entweder separat oder als Zusatz einer Risikolebensversicherung abschließen. Eine solche Kombination ist häufig günstiger als Einzelverträge. 
 
Berufsunfähigkeit kann auch SIE treffen. Doch mit der richtigen Vorsorge nicht so hart! UNFALL, KRANKHEIT, BURN-out - es gibt viele Ursachen, die zur Berufsunfähgkeit führen. Insgesamt muss heutzutage jeder 5. Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Dann heißt es, “ ...den Gürtel enger schnallen ...”! Nicht mehr arbeiten können, kein Geld verdienen - Ihnen persönlich zahlt der Staat keine Rente bei Berufsunfähigkeit aus.
GESETZLICHE ABSICHERUNG: Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 erhalten keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr - Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren und Selbständige bekommen meist keine Leistung - die Mehrzahl der Arbeitnehmer erhält bei dauerhafter Krankheit weniger als 30 % des Nettoeinkommens. Das ist oft weniger als ein Hartz-IV-Empfänger bekommt!
Ein deutliches Zeichen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen ...
Vor einem Risiko der Berufsunfähigkeit können wir Sie nicht schützen, doch vor den Folgen! Fordern Sie einfach ein kostenloses individuelles Angebot an!
HIER  finden Sie ein entsprechendes Anfrageformular - einfach ausfüllen und dann per Fax oder per Brief an uns zurück. Wir antworten Ihnen zeitnah!

DIREKTVERSICHERUNG . . .

. . . ist für einen Arbeitnehmer eine der betrieblichen Altersvorsorge, wo sich noch steuerliche Vorteile bieten!  Eine generelle Empfehlung möchten wir aber hier nicht geben, denn die bestmögliche Altersvorsorge hängt von vielen persönlichen Umständen ab. Staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Produkte können als Beimischung ebenfalls lukrativ sein.

Bei ARBEITGEBERWECHSEL: Fragen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber, ob er die Direktversicherung für Sie weiterführt, damit Sie die Steuervorteile der betrieblichen Direktversicherung weiterhin nutzen können. Wünscht Ihr neuer Arbeitgeber eine andere Zahlungsweise oder einen anderen Termin für die Beitragszahlung, so kann man über den Versicherer den Vertrag entsprechend umstellen lassen.

Einzelheiten zur Entgeltumwandlung: Bei Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zum Arbeitsvertrag erforderlich! Der Beitrag zur Sozialversicherung ist Pflicht. Liegen Ihre Bezüge deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, wird der gesamte Sozialversicherungsbereich durch die Entgeltumwandlung nicht berührt. Liegen sie darunter, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge für umgewandelte Gehaltsanteile bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West).

Als Ersatz für den Wegfall der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 b EStG können zusätzlich 1.800 EUR jährlich steuerfrei aufgewendet werden, wenn die Pauschalversteuerung nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die spätere Leistungen aus der Direktversicherung werden mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz voll versteuert.

RUHESTAND: Beziehen Sie gesetzliches Altersruhegeld, können Sie auch vorzeitig Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen (§6 BetrAVG). Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Weiterführung als PRIVATE LEBENSVERSICHERUNG: Kann die Versicherung nicht von einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden, können Sie sie privat fortsetzen! So erhalten Sie Ihren Versicherungsschutz und sparen weiter Ihre Altersversorgung an.

BEITRAGSFREISTELLUNG: Möchten Sie künftig keine Beiträge mehr einzahlen, kann Ihre Versicherung auf die beitragsfreie Rente herabgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Kündigung einer DIREKTVERSICHERUNG . . .  
Darf die Versicherung die Kündigung ablehnen ??

FALLBEISPIEL: Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung in Form einer Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen. Dem Arbeitgeber wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt und die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen. Wegen Geldnot wolle er den Vertrag kündigen, aber die Versicherung lehnte ab. Obwohl er kein Arbeitnehmer mehr war und eine “betriebliche Altersvorsorge” nicht mehr in Frage kam.

Auch wenn die Versicherungsnehmereigenschaft der Direktversicherung auf den ehemaligen Arbeitnehmer übertragen wurde und er nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mehr steht, kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden. GRUND: Laut Gesetz ist es einem Versicherten verwehrt, vorzeitig einen Altersvorsorgevertrag zu beleihen, zu verpfänden oder zu kündigen. Eine “Kündigung” der Direktversicherung führt nur dazu, dass der Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird. Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung des sogenannten Restwertes ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich!

GESUNDHEITSREFORM - das ändert sich ...

BEITRAG: ab Januar 2011 zahlen Arbeitnehmer 8,2 statt 7,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bei einem Monatslohn von z.B. 2.500 Euro sind das 205 statt bisher 197,50 Euro.

ZUSATZBEITRAG: Die Kassen dürfen monatlich mehr verlangen. Bisher lag die Grenze bei max. 37,50 Euro. Der höhere Beitrag muss allerdings von den Gesundheitsministerien der Länder genehmigt werden. Geringverdiener werden vom Staat unterstützt.

KÜNDIGUNG: Wer 18 Monate bei seiner Kasse war, darf ohne Gründe wechseln. Erhebt die Kasse allerdings einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

HARTZ IV:  
 
     1.) PROBLEM: Privat krankenversicherte HARTZ IV - Empfänger ... / Privat versicherte Leistungsempfänger tappen in die Schuldenfalle Krankenschutz !
 
2.) Staat muss private Pflegeversicherung voll bezahlen !  /  3.) Erlässt die PKV den “Bedürftigen” die Schulden (Beitragsrückstände)!? HIER
 
4.) Wollen Sie eine bestehende Lebensversicherung  v o r Antrag auf Hartz IV schützen?
Dann schreiben Sie Ihrer Versicherung, dass Sie einen “Verwertungsausschluss” für Ihre Lebensversicherung wünschen! Dann sind 250 Euro pro Lebensjahr geschützt!
 
5.) Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren wollen ...  und eine “Aufwandsentschädigung” erhalten, dann dürfen Sie bis zu 175 Euro im Monat (2.100 Euro im Jahr) behalten.
Wichtig: Sollten Sie 15 Stunden (pro Woche) oder mehr ehrenamtlich tätig sein, ist das bei der ARGE meldepflichtig!
KRANKENKASSE für Studenten:
Studenten müssen Status behalten! WECHSEL UNTERSAGT!
PRIVAT versicherte Studenten können nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wenn sie sich bei Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, gelte diese Befreiung unwiderruflich bis zum Ende des Studiums, heißt es in einem Urteil des Sozialgerichts Trier. Das gilt auch dann, wenn ein Student sein Studium unterbricht und es anschließend in einem anderen Fach fortsetzt. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab, der nicht in die studentische Pflichtversicherung aufgenommen worden war.
Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und hatte sich deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach mehreren Semestern unterbrach er sein Studium und setzte es erst später in einem anderen Fach fort. Weil er während der Unterbrechung freiwillig krankenversichert war, beantragte er die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnte ab, zurecht, so das Sozialgericht. (Sozialgericht Trier, Aktenzeichen: S 5 KR 119/10)

NEUES bezüglich Lebensversicherung . . . 

Endlich haben die Spekulationen ein Ende! Nach dem Willen der BaFin und BMF müssen die deutschen Lebensversicherer zum 01.01.2012 für neue Verträge den Rechnungszins von  2,25% auf  1,75% absenken!
Aber: Für Sie bzw. unsere Kunden bedeutet dies, dass alle -bislang schon niedrigen- Garantien noch etwas geringer ausfallen. Ausschlaggebend bislang und zukünftig sind jedoch die Überschussbeteiligungen (= Deklarationen), die der Lebensversicherer seinen Versicherten zahlt, die von der Absenkung des Rechnungszinses natürlich unberührt bleiben! Es wird also immer wichtiger, einen finanzstarken Versicherer zu finden, der neben der geringen Rechnungszinsgarantie eine hohe Überschussbeteiligung zahlt.
Da wir stets den Versicherungsmarkt analysieren und aus unserem Portfolio für unsere Kunden stets das Beste anbieten, dabei natürlich auch auf höhere Garantien besonderen Wert legen und vor allen Dingen darauf achten, dass bereits ab dem 60. Lebensjahr die Altersvorsorge ggfs. in Anspruch genommen werden kann, wissen wir auch, wo wir eine Lebensversicherung zu placieren haben.
Besonders darauf hinweisen möchten wir hiermit, dass ab dem 01.01.2012 die Altersuntergrenze für die Altersvorsorge auf 62 Jahre angehoben wird!
Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie nicht doch noch im Jahr 2011 eine Lebensversicherung abschließen möchten!
 
IST EINE LEBENSVERSICHERUNG NOCH SINNVOLL?
Dies können wir Ihnen hier so Ad hoc nicht beantworten! Wir scheuen uns aber nicht, hier unsere ehrliche Meinung darzulegen: Dass die Versicherer für eine “klassische Lebensversicherung” künftig über 40 oder mehr Jahre hinweg garantierte Zinsen in Aussicht stellen, erscheint angesichts der künftig keineswegs auszuschließenden Erschütterungen an den Finanzmärkten eher unwahrscheinlich!
 
ABER: Eines sollten Sie auf alle Fälle sich überlegen: EINE kostengünstige ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE! Für die Versorgung von Hinterbliebenen oder zur Absicherung z.B. eines Immobiliendarlehens im Todesfall biete eine RISIKOLEBENSVERSICHERUNG den richtigen Schutz! Eine solche Absicherung mit hohen Todesfallsummen sind schon zu günstigen Beiträgen erhältlich!
UND: eine Absicherung in Form einer “BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE” etwa eine DIREKTVERSICHERUNG mit steuerlichen Vorteilen -evtl. mit Beimischung zu staatliche geförderten RIESTER- oder RÜRUP-Produkte- ist immer noch mehr als eine Alternative für Ihre Altersversorgung und kann sicherlich lukrativ sein!
 
GANZ GLEICH; WIE SIE SICH ENTSCHEIDEN WOLLEN: LASSEN SIE SICH DABEI ABER NICHT UNTER DRUCK SETZEN !!
Möglichkeiten der Beendigung einer Lebensversicherung ...
LEBENSVERSICHERUNG BEHALTEN  oder  KÜNDIGEN ?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung einen sinnvollen Versicherungsschutz enthält, der nicht anderweitig (z.B. Risikoversicherung) abgedeckt werden kann!

* Prüfen Sie, wie groß Ihr Einkommensverlust bei Tod der versicherten Person ist. Dieser sollte mindestens für die nächsten fünf bis zehn Jahre von der Versicherungssumme aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Risikoversicherung auf jeden Fall zu niedrig. Wir empfehlen zu prüfen, ob eine neue Risikoversicherung abgeschlossen werden kann.

* Können Sie bei einer angenommenen vollständigen Berufsunfähigkeit mit der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente Ihre laufenden Kosten decken? Ist Ihre Antwort ein klares “NEIN”, so unterstützen Sie mit Ihren Beitragszahlungen lediglich das Sozialamt, denn die BU-Leistungen werden auf die stattlichen Hilfen angerechnet!

Sollten Sie krank sein, dann ist ein Wechsel in eine andere Versicherung häufig nicht mehr möglich und Sie sollten daher diese Versicherung weiter laufen lassen, wenn die bestehende Risikoversicherung benötigt wird.

* Prüfen Sie bitte die Rendite. Wie hoch ist der Garantiewert im Verhältnis zu den Beiträgen, die Sie insgesamt einzahlen? Rechnen Sie dazu einfach alle Beiträge zusammen, die Sie während der gesamten Vertragslaufzeit zahlen sollen. Überprüfen Sie nun den Wert mit der von der Versicherung abgegebenen Garantiesumme. Wird sich Ihr Geld vermehren?

* Sind in Ihrem Versicherungsvertrag sämtliche Kosten (Abschluss-, Verwaltungs- und Provisionskosten) offen ausgewiesen?

* Wie entwickeln sich die Überschüsse in den letzten Jahren? Wie hoch wird, Ihrer Meinung nach, die Überschussbeteiligung zum Ablauf der Versicherung sein? Wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihre Einzahlung bei einer normalen Verzinsung hätten entwickeln können, dann können Sie dies mittels einem ONLINERECHNER  checken!

RIESTER - bzw. RÜRUP - RENTENVERTRAG . . .

Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das 67. Lebensjahr wirkt sich auch auf die Riester- und Rürup-Rente aus:

  • Für Neuverträge, die ab dem 01. Januar 2012 geschlossen werden, wird eine Leistung aus einem Riester- oder Rürupvertrag erst ab Beginn der Altersrente -frühestens ab dem 62. Lebensjahr- erbracht.
  • Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin: Leistungen können bereits ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden!

Lassen Sie sich doch beraten, ob es nicht sinnvoll ist, neben einer bereits bestehenden RIESTER- bzw. RÜRUP - Rentenversicherung noch eine betriebliche Altersvorsorge in Form von z.B. einer DIREKTVERSICHERUNG oder PENSIONSKASSE noch für Ihre Altersvorsorge zu placieren! Eine solche Überlegung ist strebenswert, da sich hier zusätzliche steuerliche Vorteile für Sie bieten! Dies soll aber keine generelle Empfehlung darstellen, eine solche ist nur begrenzt möglich, denn die “bestmögliche Altersvorsorge” hängt von vielen persönlichen Umständen ab! SPRECHEN SIE MIT UNS - wir finden sicherlich eine Lösung!

RIESTER - RENTENVERTRAG . . .  kündigen ??

Sie könnten den Vertrag jederzeit auflösen! Ihnen werden dann aber die bisher auf dem Konto eingegangenen staatlichen Zulagen von der Rückzahlung abgezogen.
UNSER TIPP: Lassen Sie den Vertrag “ruhen”. Dann geht Ihnen nichts verloren. Sie können später wieder einsteigen!
Schultüte 01
Schulanfang: Verbraucherschützer empfehlen private Unfallpolice als wichtige Vorsorge für Kindern!
ABC-Schützen gut versichern!
Eltern von Schulanfängern sollten für ihre Kinder mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Darauf weist die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hin. Zwei seien Schulanfänger in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Damit die Kinder allerdings rund um die Uhr -also auch in der Freizeit- abgesichert sind, sollten die Eltern mit einer privaten Unfallpolice vorsorgen!
Keinesfalls empfehlenswert ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewährung - am Ende gibt es hier nur die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung!
Als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung kann eine Kinderinvaliditätsversicherung infrage kommen. Diese tritt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Invalidität durch Krankheit ein.
Mit Blick auf die ersten Schritte der ABC-Schützen im Straßenverkehr weist der BdV darauf hin, dass Schulanfänger für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können -etwa, wenn sie unachtsam über die Straße laufen und damit einen Verkehrsunfall verursachen. Kinder bis zu ihrem siebten Lebensjahr sind nicht deliktfähig! Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar bis auf das zehnte Lebensjahr. Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht so ohne Weiteres nachgeben, sondern ihre Privathaftpflichtversicherung einschalten. Die prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab und der Geschädigte bleibt dann ggfs. auf seinem Schaden sitzen.
ACHTEN Sie aber darauf, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden aufkommt, die deliktunfähige Kinder verursacht haben!! Falls nicht, die Police kann meist gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden.
Falls Sie aber -wider Erwarten-  k e i n e  Privathaftpflichtversicherung haben sollten, da es ist jetzt um so wichtiger, eine solche unverzüglich abzuschließen!
Es gibt sicherlich Versicherungsvermittler, die das “Geschäft mit besorgen Eltern” wittern! Lassen Sie sich aber keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte tun, sondern konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Policen!
kinder-4630

KRANKENKASSE, HAUSRAT und Co. . . . Der Nachwuchs ist oft mitversichert!

Schule beendet, die Lehre oder das Studium in Sicht - wenn die Kinder älter werden, taucht bei Eltern die Frage auf, ob der Nachwuchs noch mitversichert ist. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, wann Sohn und/oder Tochter mitversichert sind . . .

KRANKENSCHUTZ: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Kinder bis zum 26. Geburtstag kostenlos mitversichert werden. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein eigener Vertrag notwendig, der zusätzlich kostet. War mindestens ein Elternteil vor der Geburt des Kindes PRIVAT KRANKENVERSICHERT, ist ein Kindervertrag ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung möglich. Der Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend erfolgen.
HAFTPFLICHT: Mit einer “Familienpolice” gilt der Versicherungsschutz auch für alle im Haushalt lebenden Kinder. Sind diese volljährig, besteht die Mitversicherung fort, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befinden und unverheiratet sind. Die Mitversicherung endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres - plus Wehr- oder Zivildienst-Zeit!
HAUSRAT: Solange minderjährige Kinder mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind ihre Sachen in der Hausratsversicherung der Eltern mitversichert. Wird der Erstwohnsitz vorübergehend z.B. für ein Studium verlassen, besteht der Schutz in der Studentenbude am Zweitwohnsitz fort, allerdings auf etwa 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Erstwohnsitz muss aber weiter bei den Eltern sein.
RECHTSCHUTZ: Bei einer Familien-Rechtschutzversicherung gilt der Schutz nicht nur für den Kunden selbst, sondern auch für den Ehegatten und unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese sich in der Ausbildung befinden. Bei manchen Gesellschaften endet die Mitversicherung früher, z.B. bei einem Studenten, der sich mit einem Nebenjob Geld verdient!
 
V O R S I C H T: Jede Gesellschaft kann eigene Klauseln formulieren, die vom Standard abweichen können.
. . . EIN BLICK IN DEN VERTRAG HILFT - oder, wenn Sie sich nicht sicher sind . . .
Lassen Sie doch einfach Ihre entsprechende Police von uns kostenlos und unverbindlich überprüfen!
Wir zeigen Ihnen ggfs. auf, wo Lücken sind und machen Ihnen dann wertneutral ein entsprechendes Angebot!
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WENN DER BLITZ EINSCHLÄGT . . .
Immer wieder ziehen heftige Unwetter über Deutschland hinweg. Die Blitzeinschläge sind oft besonders zahlreich! Teils werden dabei schwere Schäden verursacht.                                         Welche Versicherung zahlt in solchen Fällen eigentlich?  (ausführlichere Informationen sh. unten)
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick . . .

FEUERSCHADEN:Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind Schäden entweder durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Police für den Hausrat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Gebäudebestandteile (etwa das Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antennen.

Direkter BLITZEINSCHLAG: So wie das Risiko Feuer ist der Blitzeinschlag üblicherweise in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in den Fernseher zischen, damit die Versicherung für den Schaden aufkommt. Das ist jedoch selten der Fall. .

ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN: Sehr viel öfter verursacht der Blitzeinschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz eine Überspannung auslöste. Das kann teure Geräte wie Fernseher, Hifi-Anlagen oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.
In neueren Versicherungsbedingungen sind Überspannungsschäden oft mit enthalten - allerdings mit Höchstgrenzen, und zwar in der Regel 5 Prozent der Versicherungssumme. Bei 50.000 Euro Versicherungssumme würden also max. 2.500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt. Sind mehrere teure Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Laptops oder Fernseher, kann dieser Schutz zu wenig sein.
TIPP: Wer einen High-Tech-Haushalt hat, sollte beim Versicherer gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.
Bei Verträgen mit älteren Versicherungsbedingungen könnte es sein, dass der Ausschluss von Überspannungsschäden unwirksam sein. Jedenfalls haben Gerichte entschieden, dass die Klausel in den jeweiligen Einzelfällen für die Kunden nicht verständlich genug waren (OLG Hamburg, Az: 4 U 183/94 / OLG München, Az: 21 U 2090/97)

K E I N  VERSICHERUNGSSCHUTZ: Wer  n i c h t  gegen Schäden durch Blitzeinschläge versichert ist, könnte auf die Idee kommen, sein defektes Gerät zum Verkäufer oder Hersteller zu schicken - und Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen. Das geht grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Kaufzeitpunkt. Aber es bleibt zu bedenken: Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der Überspannungsschaden nichts mit einem Produktionsfehler zu tun hat, bleibt der Kunde auf den bis dahin entstandenen Schaden sitzen!!!

ACHTUNG: Wenn sich Wohngebäude-Versicherte z.B. erst Wochen nach dem Schadensfall an die betreffende Versicherungsgesellschaft wenden, verlieren sie ihren Anspruch auf Kostenerstattung - das gilt auch, wenn der Versicherungsschein noch nicht zugestellt wurde! (AG München / Az. 244 C 26368/09)

. . . und bei SCHÄDEN von sonstigem UNWETTER?  - bei HAGEL - STURM - HOCHWASSER

- Was zahlt die Versicherung? - HIER ausführlichere Infos / spez. Gebäudeversicherung - auch HIER

Frau mit Bohrmaschine
WANN eine Haftpflichtversicherung hilft . . . / Bei einem Streit über Mietsachschäden zahlt sich eine “richtige” Police aus!
Der Vermieter entdeckt beim Auszug Schäden an der Wohnung (z.B. gesprungene Fließen, Kratzer auf dem Fußboden, Flecken in der Auslegeware) und will den Mieter dafür zur Kasse bitten! In einigen Fällen reguliert das eine Private Haftpflichtversicherung. Generell sind eigentlich Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für so genannte “Mietsachschäden” gilt jedoch eine wichtige Ausnahmeregelung! Schäden an gemieteten Räumlichkeiten sind abgedeckt, sei es in der Haupt- oder in einer Ferienwohnung.
Sogar im Schrebergarten.
Jede Versicherungsgesellschaft ist zwar frei in der Vertragsgestaltung, in diesem Punkt aber weitgehend einheitlich - Unterschiede gibt es allerdings bei den Höchstsummen, bis zu denen Mietsachschäden in den entsprechenden Policen eingeschlossen sind.
Selbst Schäden durch so genannte “grobe Fahrlässigkeit” sind in einer richtigen Haftpflichtversicherung voll abgedeckt. Wird z.B. mit der Bohrmaschine im Bad ein Desaster angerichtet, kann sich hier die Versicherungsgesellschaft nicht so ohne Weiteres mit dem Hinweis auf Ungeschick herausreden. Nur bei “VORSATZ” wird eine Regulierung verweigert. Einschränkungen gibt es beim Schutz für Mietsachschäden. So sind üblicherweise Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, sowie Schäden an Heizungs-, Warmwasseraufbereitungsanlagen, an Elektro- und Gasgeräten, sowie Glasschäden über eine Haftpflichtversicherung  n i c h t  abgedeckt-
Wie bei allen Schäden, sind auch bei Haftpflichtschäden Regeln zu beachten. Macht der Vermieter einen Schaden geltend, so muss die betreffende Versicherungsgesellschaft schnellstmöglich informiert werden. Der Mieter sollte allerdings nicht voreilig eine Schuld anerkennen, oder gar den Schaden aus eigener Tasche selbst regulieren. Denn mit der Schadensmeldung an den Versicherer übernimmt dieser den Streit, so z.B. etwa über die Ursache oder die Höhe des geforderten Schadens.
Es ist mittlerweilen fast üblich, dass der Vermieter den Nachweis einer vorhandenen Privat-Haftpflichtversicherung vom Mieter verlangt. Wird dies als Pflicht in einem Formular-Mietvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung geregelt, so ist dies nach Meinung der Gerichte allerdings unwirksam. Es ist aber einzelvertraglich möglich, etwa durch eine handschriftliche Ergänzung zum Mietvertrag, dies als Mieter-Pflicht zu vereinbaren, eine solche Police nachzuweisen.
 
Ungeachtet dessen - wir empfehlen: SIE SOLLTEN AUF JEDEN FALL eine Private HAFTPFLICHTVERSICHERUNG haben
- und nicht nur wegen Schäden an Mietsachen!
. . . und dazu noch eine HAUSRATSVERSICHERUNG - denn ein Wasserschaden kommt unverhofft.
Auch Einbrecher kündigen ihren Besuch sicherlich nicht im voraus an! Oder Überspannungsschäden ?
SCHÜTZEN Sie sich vor großen, unerwarteten Belastungen mit einer HAUSRATSVERSICHERUNG!

 

Zahnbürsten

ZahnSchutzbrief” . . . DER GEFESSELTE KUNDE !  sh. hierzu test 10/2011

Eine echte Mogelpackung ist der “ZahnSchutzbrief” der . . . . . . Darauf hat der Bund der Versicherten hingewiesen! Damit Sie auf solche “Mogelpackungen” nicht reinfallen, sollten Sie sich stets überlegen, wie und wo Sie eine “Zahn-Zusatzversicherung” abschliessen.

Bild Soldaten
WICHTIGER HINWEIS - info
zur Sozialen Absicherung und Versorgung von SOLDATEN auf ZEIT (SaZ)
      • Pflegepflichtversicherung

Jeder Soldat auf Zeit / Berufssoldat ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen und nachzuweisen! Diese Pflegeversicherung kann mit der “Anwartschaft” kombiniert werden. Bei der PKV orientiert sich der Beitrag nicht prozentual am Gehalt und ist also zu günstigen Konditionen abschliessbar.Bei der GKV ist der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag meist höher als bei “Anwartschaften” in der PKV! Bei der “Anwartschaft” ist zudem die Umwandlung in eine aktive Krankenversicherung mit Leistungsanspruch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich!

Wir empfehlen den Abschluss einer “Anwartschaftsversicherung” bei der DBV-Krankenversicherung 
als Versicherungsschutz gem. Heilfürsorgebestimmungen des Bundes
Sprechen Sie uns an - wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot
      • Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen -ist auch für “Soldaten auf Zeit” dringend zu empfehlen!-, da sie für wenig Geld existenzgefährenden Risiken abdeckt.                                                                                                                           HIER können Sie sofort per online vergleichen
bzw. direkt eine Private Haftpflichtversicherung (PHV) abschliessen!
ANMERKUNG: wie bereits am Anfang unserer Homepage - “Willkommen - Seite” hingewiesen, haben wir bei der Gestaltung unserer Homepage viele animierte Akzente gesetzt, da wir der Meinung sind, dass dadurch die einzelnen Seiten etwas “PEPP” erhalten haben und somit nicht langweilig erscheinen. Wir hoffen, dass Ihnen dies gefällt und Sie es nicht als störend, überheblich oder gar kitschig finden! Haben Sie eine andere Meinung? Teilen Sie uns dies dann einfach mittels unserem “KONTAKTFORMULAR” mit! Wir freuen uns über jede Art entsprechender Meinungen, auch wenn es sich um Kritik handeln sollte. Denn jegliche gutbefundene Vorschläge werden wir schnellstmöglich in die Tat umsetzen - denn davon lebt schliesslich unsere Homepage!
 
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt beim Durchsuchen unserer “Service / Tipps” - Seite Fragen zu einem unserer hier dargestellten Beiträge haben, oder was “Aktuelles” uns melden wollen, das wir Ihrer Meinung nach hier veröffentlichen sollten oder könnten, kontaktieren Sie uns bitte doch einfach
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unter E-Mail an: abs@ottoschwab.de  oder verwenden Sie einfach unser Kontaktformular !
Wir freuen uns auf jede diesbezügliche Anregung - aber auch auf jegliche Kritik!
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