UND WENN SIE für längere Zeit sich in Ihrem URLAUBSDOMIZIL aufhalten, dann sollten Sie den Versicherungsschutz unbedingt überprüfen!
- Sind in der bestehenden (?) PRIVAT- und evtl. auch in der TIERHALTER-Haftpflichtversicherung die vorübergehenden Auslandsaufenthalte mitversichert?
- Sind Mietsachschäden an Immobilien oder Mobilarien in Ferienunterkünften mitversichert?
Wer dabei seine Wohnung oder sein Haus in Deutschland unbewohnt zurücklässt, für den besteht über eine PRIVAT-Haftpflichtversicherung weiterhin Versicherungsschutz! So sind Immobilienbesitzer während ihres Auslandsaufenthaltes versichert, wenn Dritte vor/auf ihrem Grundstück, im Treppenhaus oder im Hof/Garten zu Schaden kommen.
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